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Cannabis-Konsumierende weitgehend entkriminalisieren - Prävention fördern

Die Grünen-Fraktion drängt mit einem Antrag darauf, dass Bremen alle Möglichkeiten auf Landesebene zur weitgehenden Entkriminalisierung von Cannabis-KonsumentInnen und zur Stärkung der Prävention ausschöpft. Der Antrag sieht u.a. vor, dass der Senat anhand einer neuen Studie zum Suchtmittel-Gebrauch durch Jugendliche ein passgenaues Präventionsangebot zur Frühintervention entwickelt. Deutlich gelockert werden sollen hingegen die Regelungen für Erwachsene, die Cannabis konsumieren: Der Erwerb und Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch soll fortan bis zu einer Menge von 15 Gramm grundsätzlich straffrei bleiben. Der Eigenanbau von bis zu vier Pflanzen soll ebenfalls toleriert werden. Zwar bleiben mit diesen Regelungen der Besitz und Anbau von Cannabis aufgrund der Bundesgesetzgebung illegal, Polizei und Justiz können aber bis zu den in Landeshoheit festgelegten Grenzwerten von einer strafrechtlichen Verfolgung absehen. Bei Jugendlichen soll eine Einstellung des Strafverfahrens erst nach einer Teilnahme an Angeboten der ambulanten Drogenhilfe erfolgen. Darüber hinaus soll Bremen die Grenze zum Führerscheinentzug auf eine THC-Konzentration von drei Nanogramm pro Milliliter im Blutserum anheben.

Dazu erklärt die stellv. Fraktionsvorsitzende Kirsten Kappert-Gonther: „Wir erwarten, dass Bremen seinen Handlungsspielraum beim Besitz geringer Cannabis-Mengen zum Eigengebrauch konsequent nutzt. Der Eigenanbau von wenigen Cannabis-Pflanzen ist allemal besser als die Menschen auf den Schwarzmarkt zu drängen, wo sie mit härteren Drogen in Kontakt kommen können. Diese Initiative entkriminalisiert de facto viele BremerInnen und entlastet auch Polizei sowie Justiz, die wichtigere Aufgaben als die Verfolgung von kiffenden Menschen haben. Im Straßenverkehr gilt weiterhin: Sicherheit hat Vorrang. Wie Alkoholsünder sollen auch Cannabis-KonsumentInnen ihren Führerschein verlieren, wenn sie berauscht hinterm Steuer sitzen. Wenn sie allerdings nicht berauscht erwischt werden, soll künftig der von der Grenzwertkommission der Bundesregierung empfohlene Grenzwert von drei Nanogramm für den Führerscheinentzug gelten. Das ist ein immer noch strengerer Maßstab als die für Alkohol geltende 0,5-Promille-Grenze.“


Neben der Liberalisierung für erwachsene Cannabis-Konsumierende betont Kirsten Kappert-Gonther aber auch den weiterhin hohen Stellenwert des Jugendschutzes: „Wir setzen auf Prävention statt Kriminalisierung. Statt in die unsinnige Kriminalisierung der Nutzerinnen und Nutzer zu fließen, können die Mittel besser für Präventionsangebote genutzt werden. Während wir die Grenzwerte für erwachsene Cannabis-Konsumentinnen lockern wollen, muss der Jugendschutz verstärkt werden. Schließlich kann Cannabis gerade auf das noch wachsende Gehirn von jungen Menschen einen schädigen Einfluss haben. Wir wollen ein Angebot zur Frühintervention für jene Jugendliche, die erstmals mit einem Joint erwischt werden. Auch soll das Strafverfahren erst eingestellt werden, wenn Jugendliche an einem Angebot der ambulanten Drogenhilfe teilgenommen haben.“

Mit dem Antrag schöpft die Grünen-Fraktion den auf Landesebene zulässigen Rechtsrahmen aus. Das mittelfristige Ziel bleibt aber weiterhin ein mehrjähriger Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Dafür muss zunächst die Rechtslage geändert werden. An einer entsprechenden Bundesratsinitiative arbeitet der Senat derzeit.  „Die strikte Verbotspolitik ist gescheitert. Das Cannabis-Verbot hält die Menschen nicht vom Kiffen ab, erschwert aber die Prävention und den Gesundheitsschutz. Auf dem Schwarzmarkt gibt es keinen Jugendschutz, ein Dealer fragt nicht nach dem Personalausweis. Die kontrollierte Abgabe von Cannabis trocknet den Schwarzmarkt aus, führt zu mehr Einnahmen für präventiven Jugendschutz und entlastet Polizei sowie Justiz“, unterstreicht Kirsten Kappert-Gonther.