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Bremen will Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Bremen tritt der Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen bei, mit der die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festgeschrieben werden wollen. Damit setzt der Senat einen Bürgerschaftsbeschluss um, den die Grünen-Fraktion initiiert hatte. Die Initiative soll die Rechte von Kindern in der Gesellschaft stärken. Dazu gehören laut UN-Kinderrechtskonvention insbesondere das Kindeswohl und das Recht auf Beteiligung. So müssten mit der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung die Interessen der Kinder beispielsweise bei der Stadt- und Verkehrsplanung oder auch im Bildungs- und Gesundheitsbereich maßgeblich beachtet werden. Bisher sind Kinder im Grundgesetz nur Objekte von Erziehung der Eltern und Pflege. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kirsten Kappert-Gonther: „Kinder sind unsere Zukunft. Wir wollen ihnen mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz eine Stimme geben. Kinder haben eigene Wünsche und Bedürfnisse. Die Grundbedürfnisse von Kindern müssen Verfassungsrang erhalten. Damit machen wir deutlich, dass Kinder etwa bei der Stadtentwicklung oder auch Verkehrsplanung stärker zu berücksichtigen sind. Ihre Interessen zu beachten trägt dazu bei, kindgerechtere Lebensbedingungen zu schaffen.“