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Bekämpfung des Rechtsextremismus geht weiter

Die NPD ist verfassungsfeindlich, aber für ein Verbot zu bedeutungslos – dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommentiert der innenpolitische Sprecher Björn Fecker: „Der Kampf gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus entscheidet sich nicht allein vor Gericht, sondern vor allem in den Köpfen. Kein Gericht kann rechtsextremistisches Gedankengut durch ein Verbot abschaffen. Die Grünen-Fraktion stand dem NPD-Verbotsverfahren aus diesem Grund von Beginn an skeptisch gegenüber. Wir in Bremen setzen auf Präventionsarbeit. Die vielfältige Arbeit der Initiativen gegen Rechtsextremismus muss gesichert bleiben, damit insbesondere Jugendliche nicht anfällig für rechte Parolen werden. Für diese Präventionsarbeit stellt Bremen Mittel bereit.“

Dass die verfassungsfeindlichen Ziele der NDP künftig nicht mehr grundsätzlich mit staatlichem Geld mitfinanziert werden müssen, bewerten die Grünen positiv. Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit angedeutet, einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD die staatliche Finanzierung zu entziehen. Das sollte der Bund rasch prüfen. „Dass der Staat diejenigen finanziert, die ihn abschaffen wollen, ist nicht hinnehmbar“, so Björn Fecker weiter.

Für die Grünen ist mit den heutigen Urteil die Auseinandersetzung mit der NPD und ihren Bestrebungen nicht abgeschlossen, unterstreicht Björn Fecker: „Bei den Anstrengungen im Kampf gegen Hetze und rechte Stimmungsmache werden wir nicht nachlassen. Zugleich müssen rechtsextremistische Gewalt und andere Straftaten wie Volksverhetzung mit allen Mitteln des Rechtsstaates geahndet werden. Heute geht die Gefahr zwar weniger von der NPD aus,  aber die Anzahl rechtsextremistischer Straftaten und die Gewaltbereitschaft der Szene ist gestiegen. Dazu tragen auch die geistigen Brandstifter aus den Reihen der Rechtspopulisten bei, die Hass gegen Flüchtlinge und andere Minderheiten säen. Wer Demokratie und ihre Werte infrage stellt, trifft weiterhin auf unseren erbitterten Widerstand.“