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§ 219a streichen - Informationsfreiheit für Frauen wahren

Nach der Verurteilung einer Gießener Ärztin, die auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte, fordert die Grünen-Fraktion die Abschaffung des § 219a im Strafgesetzbuch. Einen entsprechenden Antrag für die Bremische Bürgerschaft hat die Fraktion nun auf den Weg gebracht. Die Streichung des Paragraphen 219a ist überfällig, so die geschlechterpolitische Sprecherin Henrike Müller, schließlich müssten Frauen von ihrem Recht auf freie Arztwahl informiert Gebrauch machen können: „Das Gesetz erlaubt nach Beratung straffreie Schwangerschaftsabbrüche. In dieser ohnehin emotional besonders schwierigen Situation müssen Frauen die Möglichkeit haben, sich eine kompetente Ärztin oder einen kompetenten Arzt zu suchen. Wenn ÄrztInnen im Internet nicht darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wird das Recht auf freie Arztwahl praktisch ausgehebelt. In dieser Lage dürfen betroffene Frauen nicht auf sich allein gestellt bleiben. ÄrztInnen dürfen Schwangerschaftsabbrüche legal durchführen. Dann müssen sie auch darauf hinweisen können, ohne sich strafbar zu machen. Sie dürfen ja auch auf andere Dienste hinweisen, die sie legal anbieten. Der Paragraph 219a gehört abgeschafft, damit ÄrztInnen in ihrer Aufklärungspflicht nicht eingeschränkt werden und Frauen den Anspruch auf Informationen über das Leistungsspektrum von ÄrztInnen sowie ihr Recht auf freie Arztwahl wahrnehmen können.“