Urteil zur Weservertiefung stärkt Gewässerschutz

Die bisher geplante Weservertiefung ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig. Die geplante Ausbaggerung von Außen- und Unterweser hätte in drei statt einem einzigen Abschnitt geplant werden müssen. Außerdem sind der Umweltschutz, Gewässerschutz und Europäische Vogelschutzgebiete ungenügend beachtet worden. Zum Urteil erklärt die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für all jene, die ohne Rücksicht auf den Umweltschutz mal eben einen Fluss ausbaggern wollen. Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Gewässerschutz gestärkt. Die Richter haben deutlich gemacht, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie kein zahnloser Tiger ist. Die Weservertiefung muss versagt werden, wenn sich ihr ökologischer Zustand dadurch weiter verschlechtern würde. Für uns besteht kein Zweifel, dass insbesondere die Unterweser-Vertiefung das Risiko von verheerenden ökologischen Folgen und mehr Problemen beim Hochwasserschutz birgt. Durch zunehmende Strömung und einen größeren Tidenhub würde das Hochwasser bei Sturmfluten schneller ansteigen. Der Meersalzgehalt im Flusswasser könnte ansteigen – u.a. mit der Folge, dass Landwirte das Weserwasser nicht mehr als Trinkwasser für ihr Vieh nutzen können. Diese gesamtgesellschaftlich wichtigen Fragen müssen nun erneut und ergebnisoffen den sehr weit reichenden Interessen der Hafenwirtschaft entgegengestellt werden. Angesichts eines gemeinsamen Tiefwasserhafens sind wir von der Notwendigkeit der Weservertiefung nicht überzeugt.“