Rot-Grün: Bund muss bei Flüchtlingskosten Verantwortung übernehmen

Der Stabilitätsrat hat Bremen heute zum fünften Mal in Folge bescheinigt, dass das Bundesland den vereinbarten Konsolidierungskurs eingehalten hat. Auch für 2015 wird der Stadtstaat also die vereinbarten Konsolidierungshilfen in Höhe von 300 Millionen Euro erhalten. Für Bremen ist dies ein klarer Erfolg: Die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben, die 2010 noch 1,2 Milliarden Euro groß war, konnte seit Beginn der Konsolidierungsmaßnahmen in gleichmäßigen Schritten erfolgreich auf deutlich weniger als die Hälfte gesenkt werden.  Gleichwohl hat der Stabilitätsrat heute weitere Anstrengungen Bremens angemahnt, um den Konsolidierungskurs auch 2016 weiter erfolgreich beschreiten zu können. Hintergrund: Während der Kernhaushalt für 2016 weiterhin unter der zulässigen Nettokreditaufnahme von 245 Millionen Euro bleibt, hat sich Bremen entschlossen, die Kosten der Unterbringung und Integration von Geflüchteten separat zusammenzufassen und aufzuschlüsseln. Beide Posten zusammengenommen würden tatsächlich die zulässige Grenze der Neuverschuldung überschreiten. Der Stabilitätsrat hat dabei allerdings außer Acht gelassen, dass das Bundesland dabei eine Ausnahmesituation im Rahmen der entsprechenden Regelungen der Konsolidierungsvereinbarung geltend macht. Dies könne erst im nächsten Jahr nach einer Analyse der Ist-Zahlen beurteilt werden, heißt es in dem heute gefassten Beschluss. Die rot-grüne Koalition hält das Flüchtlingsbudget weiterhin für gerechtfertigt. Einige Forderungen des Stabilitätsrates wie etwa die weitere Erhöhung der Gewerbesteuer wiesen die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen als kontraproduktiv zurück.

Dazu der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Max Liess: „Dass der Stabilitätsrat nicht sofort „Hurra“ ruft, war allen Beteiligten im Voraus klar. Ebenso klar ist allerdings auch: Die Aufgabe vor der wir stehen, lässt sich nicht einfach einpreisen. Deshalb weist der kommende Doppelhaushalt die flüchtlingsbedingten Ausgaben als gesonderten Posten neben dem Kernhaushalt aus. Niemand konnte bei Unterzeichnung der Vereinbarung vorhersehen, wie viele Menschen in kurzer Zeit Schutz vor Krieg und Verfolgung bei uns suchen. Wir sind daher der festen Auffassung, dass wir uns zu Recht auf die Ausnahme-Regelung der Schuldenbremse berufen. Andere Länder werden die zusätzlichen Ausgaben über Nachtragshaushalte abbilden müssen. Sie von vornherein auszuweisen halten wir für den saubereren Weg. Selbstverständlich werden wir bei der Unterbringung und Integration der Geflüchteten auf einen maßvollen Einsatz von Steuermitteln achten. Gleichzeitig allerdings sind wir uns mit den übrigen Ländern einig: Bei dieser nationalen Aufgabe muss der Bund der sich bislang nur zu etwa 10 Prozent an den Kosten beteiligt, seine Verantwortung deutlich stärker wahrnehmen. Die entsprechenden Gespräche in der nächsten Woche müssen eine sehr deutliche Entlastung der Länder und Kommunen zur Folge haben!“

 Björn Fecker, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen, betont: „Die Kosten für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen kann ein Stadtstaat und Haushaltsnotlageland wie Bremen nicht alleine stemmen. Anders als andere Bundesländer ist Bremen in der Fläche begrenzt und kann Flüchtlinge nicht in günstigen Bundesimmobilien wie leer stehenden Kasernen unterbringen. Das führt ebenso zu höheren Kosten wie die überdurchschnittlich hohe Aufnahme von vielen unbegleiteten Minderjährigen, die sehr kostspielig ist. Bremen muss in dieser Notsituation von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Flüchtlingskosten extra auszuweisen. Ausnahmen sieht der Vertrag mit Bund und Ländern ausdrücklich vor. Der Bund muss bei dieser nationalen Integrationsaufgabe, die vor Ort gemeistert wird, deutlich mehr Kosten übernehmen als bislang. Dies würde die nötige Nettokreditaufnahme deutlich verringern. Der Senat hat zugesagt, dem Stabilitätsrat in dieser Notlage überhaupt noch machbare Vorschläge zur dauerhaften Kostenreduzierung vorzulegen. Hingegen können Maßnahmen, die den Standort Bremen schädigen oder ihm einen entscheidenden Nachteil gegenüber dem Umland bringen, nicht ernsthaft erwartet werden. Die Forderung nach einer weiteren Erhöhung der Gewerbesteuer z.B. ist alles andere als zielführend.“