Raubüberfälle: Bestehendes Strafrecht konsequent anwenden
In der Debatte um Raubüberfälle einer kleinen Gruppe von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen fordert die Grünen-Fraktion, das bestehende Strafrecht bei gewalttätigen Überfällen durch junge Intensivtäter konsequent anzuwenden. Für Jugendliche, die mehrfach schweren Raub und Körperverletzungen begehen, sieht das Jugendstrafrecht schon heute auch Haft vor. Um die Jugendlichen im Gefängnis besser zu betreuen, müssen die intensivpädagogischen Maßnahmen dort rasch ausgebaut werden. „Das schützt die BürgerInnen in der aktuellen Situation mehr als das Schwarze-Peter-Spiel um die fakultativ geschlossene Einrichtung. Die Grünen-Fraktion steht zu dieser Einrichtung. Sie kann aber aufgrund der Umbauanforderungen, die der potenzielle Träger hat, erst 2017 bezugsfertig sein. Damit die schon jetzt besorgniserregend hohen Taten in der Zwischenzeit nicht weiter zunehmen, müssen alle juristischen Spielräume deutlicher ausgeschöpft werden als bisher. Da sehen wir das Justizressort in der Verantwortung. Die konsequente Anwendung des Strafgesetzbuches ist auch ein Signal, dass der Opferschutz an erster Stelle steht“, betont die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan.
Neben der umgehend realisierbaren Ausschöpfung des Strafgesetzbuches müssen aus Sicht der Grünen-Fraktion die intensivpädagogischen Angebote ausgebaut werden, wie das im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Das kann dazu beitragen, Jugendliche bereits bei ersten Auffälligkeiten von Straftaten abzuhalten. Nach dem Zeit beanspruchenden Aufbau der fakultativ geschlossenen Einrichtung gibt es dann zudem für straffällig gewordene Jugendliche eine Alternative, um Haft möglichst zu vermeiden.
Die heutigen Einlassungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden zum Thema kritisiert Sülmez Dogan angesichts der aktuellen Straftaten als effektheischende Scheinlösung: „Herr Röwekamp will den Menschen weismachen, dass der vom potenziellen Träger geforderte Umbau des ehemaligen Jugendgefängnisse im Blockland in eine fakultativ geschlossene Einrichtung von heute auf morgen zu machen sei. Dem ist nicht so. Das Strafrecht hingegen kann sofort konsequent angewendet werden.“