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Petitionsgesetz: Verfahren effizienter, Bürgerrecht gewahrt

Um Petitionen von BürgerInnen künftig schneller bescheiden zu können, wird das Verfahren effizienter gestaltet. Das ist der Kern einer Gesetzesnovelle, für die der Petitionsausschuss heute grünes Licht gegeben hat. Die Novelle wahrt das grundgesetzlich verbriefte Recht der BürgerInnen, sich mit ihren Anliegen unmittelbar an die Volksvertretung zu wenden und von dieser eine Entscheidung zu erhalten. Dazu erklärt Mustafa Öztürk, Sprecher für Petitionen: „Mit dieser Reform stärken wir das Petitionsrecht. Wir beschleunigen die Verfahren. Die Petenten müssen nicht mehr so lange wie bisher auf eine Antwort warten. Zugleich stellen wir sicher, dass weiterhin der Petitionsausschuss bzw. die Bürgerschaft die letzte Entscheidung in der Sache hat. Auf diese Änderung des Gesetzentwurfes hat die Grünen-Fraktion erfolgreich hingewirkt.“

Mit der Gesetzesnovelle können Eingaben, die sich z.B. gegen laufende Bebauungspläne richten, zur Beratung an die Fachdeputation überwiesen werden. Eine Entscheidung wird in der Deputation indes nicht gefällt: Denn dort ist auch die Verwaltung vertreten, gegen deren Vorhaben sich eine Petition richtet. Der Petitionsausschuss bleibt ‚Herr des Verfahrens‘ und entscheidet am Ende über die Petition. „Damit können sich die BürgerInnen sicher sein, dass am Ende die VolksvertreterInnen nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider über ihre Petition entscheiden. Wir berücksichtigen damit die Kritik, die bei der Anhörung zum Gesetzentwurf laut wurde“, so Mustafa Öztürk.