Arbeitkreise | Veranstaltungstyp | Test | Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen | Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen | Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz (staatl. und städt., Vorsitzende) | Test_ikm | Deputation für Kinder und Bildung (staatl. und städt.) | Deputation für Kinder und Bildung (staatl.) | Deputation für Kinder und Bildung (städt.) | Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (staatl. und städt.) | Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (staatl.) | Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (städt.) | Deputation für Kultur (staatl. und städt., Vorsitzende) | Deputation für Kultur (staatl.) | Deputation für Kultur (städt.) | Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (staatl.) | Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (städt.) | Deputation für Wirtschaft und Arbeit (staatl.) | Deputation für Wirtschaft und Arbeit (städt.) | Ausschuss für Angelegenheiten der stadtbremischen Häfen (Vorsitz) | Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen (Vorsitzender) | Ausschuss für Angelegenheiten der stadtbremischen Häfen | Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit (staatl., Vorsitzende) | Beirat Niederdeutsch | Landesteilhabebeirat | Stiftungsrat start JUGEND KUNST STIFTUNG BREMEN | Stiftungsrat Überseemuseum | Enquete-Kommission „Klimaschutzstrategie für Bremen“

Nein heißt Nein - Lücken im Sexualstrafrecht schließen

Um sexualisierte Gewalt gegen Frauen stärker ahnden zu können, hat die Grünen-Fraktion für die kommende Bürgerschaftssitzung eine Initiative auf den Weg gebracht. Insbesondere die Lücken im bundesweit geltenden Sexualstrafrecht müssen geschlossen werden. Im Bund soll sich der Senat deshalb für die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates einsetzen. Demnach wäre künftig jede sexuelle Handlung strafbar, die sich gegen den erklärten Willen des Opfers richtet. Für Bremen soll der Senat indes ein Konzept mit dem Ziel vorlegen, die Beweissicherung zu verbessern und die oft lange Verfahrensdauer zu verkürzen – schließlich ist es für die Opfer sehr belastend, wenn von der Anzeige bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens ein Jahr und mehr Zeit vergeht.

Die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan erläutert: „Die strafrechtliche Verfolgung sexueller Gewalt darf nicht länger davon abhängen, ob sich das Opfer ‚genug‘ gewehrt hat. Nein zu sagen, muss ausreichen. Eine Reform des Sexualstrafrechts ist deshalb dringend erforderlich. Denn die bisherige Rechtslage erfasst eine Reihe von Situationen nicht, in der eine Frau von ihrem Peiniger eingeschüchtert ist. Wenn z.B. ein Mann sich gegen ihren Willen an einer Frau vergeht, die aus Angst vor Gewalt gegen ihre im Nebenzimmer anwesenden Kinder keine Gegenwehr leistet, wird das nicht als Vergewaltigung gewertet. Bisher kommen Gerichte häufig zu dem Schluss, die Frau hätte sich mehr wehren müssen. Wir wollen einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht: Dafür muss der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ berücksichtigt werden.“

Die Verurteilungsquote bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist in Bremen in den vergangenen Jahren gesunken, während inzwischen über 80 Prozent der Verfahren eingestellt werden. Vergewaltiger kommen der Statistik zufolge überwiegend aus dem familiären bzw. sozialen Umfeld. Gerade in solchen Fällen spielt die Dokumentation der Erstaussage eine wichtige Rolle. „Für die Verurteilung der Täter ist es sehr wichtig, die Beweise zu einem frühen Zeitpunkt zu sichern. Wir wollen deshalb, dass die polizeiliche Videovernehmung häufiger eingesetzt wird und auch die richterliche Vernehmung des Opfers früh erfolgt. Das gehört ebenso in ein Konzept wie die psychosoziale Prozessbegleitung, denn für die Opfer ist die bisher oftmals lange Verfahrensdauer häufig sehr belastend“, betont Sülmez Dogan.