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Kita-Beitragsordnung: Mehr soziale Ausgewogenheit erreicht

Familien mit mittlerem Einkommen werden mit der überarbeiteten Kita-Beitragsordnung weniger belastet als ursprünglich vorgesehen. Das wird möglich durch eine stärkere Ausdifferenzierung in den höheren Einkommensstufen und den Verzicht auf bisher geplante Mehreinnahmen. Damit erfüllt der nun vorgelegte Entwurf  zwei Anforderungen der Grünen-Fraktion. Darüber hinaus erwarten die Grünen noch eine Regelung, mit der die Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei den Kita-Beiträgen abgeschafft wird. Außerdem will die Fraktion vor einem Parlamentsbeschluss die neu vorgelegte Kita-Beitragsordnung rechtsförmig geprüft wissen. Nicht zuletzt fordert die Grünen-Fraktion eine zentrale Erfassungsstelle für die Erhebung der Kita-Beiträge.

Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer: „Mit der neuen Kita-Beitragsordnung werden gering verdienende Familien deutlich entlastet, gut verdienende Familien hingegen stärker belastet. Wer finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, zahlt künftig keinen Kita-Beitrag. Damit ermöglichen wir 56 Prozent der Kinder kostenlos die Chance auf frühkindliche Bildung und soziale Teilhabe. Das ist gerade in einer Stadt mit einem hohen Armutsrisiko von Kindern der richtige Schritt. Dafür müssen alle anderen mehr bezahlen als bisher. Dabei darf aber niemand überfordert werden. Eltern mit durchschnittlichem Einkommen werden deshalb weniger herangezogen als jene mit höherem und sehr hohem Einkommen. Diesen Anspruch an soziale Ausgewogenheit erfüllt die neue Beitragsordnung jetzt. Außerdem müssen Beamte an der Finanzierung der pädagogisch wertvollen Kinderbetreuung gleichermaßen wie Angestellte beteiligt werden. Es gibt keinen Grund, Beamte bei den Kita-Beiträgen gegenüber Angestellten zu bevorzugen. Die Kita-Beiträge werden im bisherigen Entwurf nach dem Bruttogehalt berechnet. Beamte müssen aber keine Rentenversicherung und Krankenversicherung zahlen und haben dadurch beim gleichen Bruttoeinkommen netto mehr zur Verfügung als Angestellte. Wie das technisch umzusetzen ist - ob durch Umstellung auf Nettoeinkommen oder durch einen Beamten-Zuschlag von 10 Prozent - muss das Ressort noch ausarbeiten. Wichtig ist uns Grünen eine zentrale Erhebung der Kita-Beiträge durch die Landeshauptkasse. Das entlastet die Kita-Leitungen, die dadurch mehr Zeit für pädagogische Aufgaben gewinnen.“

Zum Hintergrund:
Mit der neuen Kita-Beitragsordnung werden Familien, die brutto weniger als 27.610 Euro im Jahr verdienen, von den Beiträgen befreit. Das entspricht 56 Prozent der Kinder, deren Chance auf frühkindliche Bildung damit erhöht werden soll. Um die Entlastung von einkommensschwächeren Familien aufzufangen, müssen alle anderen mehr bezahlen. Für Familien mit einem mittleren Einkommen fällt der Anstieg der Kita-Beiträge aber geringer aus als ursprünglich vorgesehen. Zum Vergleich: Nach dem ersten Entwurf hätte z.B. ein Paar mit einem Kind bei einem Bruttoeinkommen von 76.697 Euro für einen achtstündigen Kita-Platz 364 Euro monatlich zahlen müssen, jetzt sind es 310 Euro. Der neue Höchstbeitrag von 426 Euro gilt für Familien ab einem Bruttoeinkommen von 101.241 Euro aufwärts. Mit den neu gestaffelten Beiträgen werden wie bisher zehn Prozent der Betreuungskosten abgedeckt, Mehreinnahmen sind damit vom Tisch.