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Grünen-Fraktion will Freiluftpartys dauerhaft ermöglichen

Freiluftpartys sollen in Bremen weiterhin legal bleiben. Die Grünen-Fraktion will das am Jahresende auslaufende Gesetz entfristen. Einen entsprechenden Antrag haben die Abgeordneten dem Koalitionspartner übermittelt. Schließlich machen Freiluftfeiern die Stadt gerade auch für junge Menschen attraktiv und lebenswert, wie der innenpolitische Sprecher Björn Fecker betont: „Es war richtig, die Regeln für Open-Air-Partys gesetzlich zu fixieren. Aus grüner Sicht muss es dabei bleiben. Deswegen wollen wir das Gesetz entfristen. Über mögliche Veränderungen wollen wir mit den Veranstaltern, den Ordnungsbehörden und den Beiräten im kommenden Jahr beraten. Dabei ist für uns klar: Es geht nur noch um das ‚Wie‘ und nicht mehr um das ‚Ob‘. Eine Stadt, die für junge Menschen attraktiver werden möchte, muss ihnen auch Räume und Freiräume zur Verfügung stellen.“

Kai Wargalla, Sprecherin für Jugend- und Subkultur, erwartet ein klares Signal an die junge Subkultur-Szene: „Beim Freiluftparty-Gesetz geht es nicht nur ums Feiern - es geht darum, auch jungen Subkulturen Freiräume zu ermöglichen, ihnen ein Signal zu geben, dass sie in Bremen willkommen und gewünscht sind. Sowohl die Kollektive als auch die Beiräte haben nun ein Jahr lang Erfahrung mit diesem Ortsgesetz sammeln können. Nach der Entfristung möchten wir uns Zeit nehmen, zusammen mit Beiräten und Kollektiven die Möglichkeiten auszuloten, wie das Zusammenspiel in Zukunft noch besser klappen kann. Durch die jetzige Begrenzung auf vier Veranstaltungen im Jahr pro Fläche und der zusätzlichen 18-Tage-Sperrfrist pro Fläche werden die Flächen im kurzen Bremer Sommer schnell sehr knapp, so dass keine mehr zur Verfügung stehen. Das ist nicht Sinn der Sache, wir wollen ja Freiluftpartys ermöglichen und nicht verhindern. Hier wäre es hilfreich, die Flächen im Einzelfall zu betrachten. So könnte man einige abgelegene Flächen sicher öfter freigeben als andere. Das wollen wir jetzt gerne in Ruhe zusammen mit den Beiräten und den Kollektiven besprechen.“

Die Bremische Bürgerschaft hatte im Vorjahr auf Initiative der Grünen ein Ortsgesetz verabschiedet, das jungen Menschen das gemeinsame Feiern unter freiem Himmel grundsätzlich ermöglicht. Die Open-Air-Partys sind demnach  auf maximal 300 Personen begrenzt und müssen bis 24 Stunden vor Beginn beim Stadtamt angemeldet werden. Die Party-Kollektive müssen Ansprechpersonen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst benennen. Sie haben sicherzustellen, dass AnwohnerInnen nicht durch Lärm gestört werden und der Müll bis 10 Uhr am Folgetag beseitigt ist. Das Gesetz ist auf ein Jahr befristet. Die Beiräte haben in den Stadtteilen 26 Flächen für Freiluft-Feiern ausgeschlossen. Insgesamt 29 angemeldete Freiluftpartys wurden im Sommer gefeiert.