Arbeitkreise | Veranstaltungstyp | Test | Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen | Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen | Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz (staatl. und städt., Vorsitzende) | Test_ikm | Deputation für Kinder und Bildung (staatl. und städt.) | Deputation für Kinder und Bildung (staatl.) | Deputation für Kinder und Bildung (städt.) | Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (staatl. und städt.) | Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (staatl.) | Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (städt.) | Deputation für Kultur (staatl. und städt., Vorsitzende) | Deputation für Kultur (staatl.) | Deputation für Kultur (städt.) | Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (staatl.) | Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (städt.) | Deputation für Wirtschaft und Arbeit (staatl.) | Deputation für Wirtschaft und Arbeit (städt.) | Ausschuss für Angelegenheiten der stadtbremischen Häfen (Vorsitz) | Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen (Vorsitzender) | Ausschuss für Angelegenheiten der stadtbremischen Häfen | Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit (staatl., Vorsitzende) | Beirat Niederdeutsch | Landesteilhabebeirat | Stiftungsrat start JUGEND KUNST STIFTUNG BREMEN | Stiftungsrat Überseemuseum | Enquete-Kommission „Klimaschutzstrategie für Bremen“

Ausstreuen von Totenasche auch an Weser und in Parks möglich

Im eigenen Garten können BremerInnen ihre Totenasche bereits ausstreuen lassen – grundsätzlich möglich ist das aber ebenso auf allen öffentlichen Flächen wie Grünanlagen oder an der Weser. Das geht aus einem Verwaltungsbericht für die heutige Sitzung der Umweltdeputation hervor. Gut 50 Anträge auf Verstreuen der Totenasche wurden demnach im Vorjahr genehmigt, bis zur Mitte dieses Jahres verzeichnete der Umweltbetrieb Bremen weitere 20 Anträge. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer: „Die Liberalisierung des Bestattungsrechts hat sich bewährt. Damit haben wir die Entscheidungsfreiheit des Individuums gestärkt. Wir respektieren den letzten Wunsch der Menschen. Wer seine letzte Ruhestätte lieber unterm einen Baum im eigenen Garten oder an einem schönen Weser-Abschnitt oder Park statt auf dem Friedhof haben will, kann seine Totenasche dort verstreuen lassen. Das Ausstreuen auf öffentlichen Flächen ermöglicht es auch Menschen ohne eigenen Garten, ihren letzten Wunsch nach einem individuellen Bestattungsort für ihre Asche zu erfüllen. Über diese Möglichkeiten müssen die BremerInnen allerdings noch besser informiert werden. Zu Nachbarschaftsstreits oder sozialen Verwerfungen, wie sie von Kritikern an die Wand gemalt wurden, ist es im Übrigen seit der Liberalisierung nicht gekommen. Die gewachsenen Bestattungs- und Trauerrituale der Bevölkerung bestehen trotz der individuellen Ausnahmen weiter. Durch die Reform haben aber jetzt all jene eine Alternative, die vorher für das Ausstreuen ihrer Asche unter unwürdigen Umständen zum Ausweichen in andere Länder gezwungen waren.“

Das Ausstreuen der Totenasche außerhalb von Friedhöfen ist in Bremen an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die bzw. der Verstorbene muss seinen Wohnsitz in Bremen gehabt haben und zu Lebzeiten verfügt haben, an welchem Ort das Ausstreuen der Asche gewünscht wird. Außerdem muss eine Person zur Totenfürsorge benannt werden, die beim Ausstreuen einen pietätvollen Rahmen sicherstellt. Beim Ausstreuen auf privatem Grund dürfen Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden und die Beisetzung darf nicht gegen Entgelt erfolgen. Die dauerhafte Aufbewahrung der Urne ist nicht gestattet, weil dies die Trauerarbeit erschweren könnte. Grundsätzlich kann die Totenasche auch auf öffentlichen Flächen ausgestreut werden. Dazu bedarf es einer Genehmigung der zuständigen Behörden – im Fall von städtischen Grünanlagen etwa muss der Umweltbetrieb Bremen vorher zustimmen.