Keine Sonderklagerechte für ausländische Investoren

Private Schiedsgerichte, bei denen ausländische Investoren gegen Staaten wegen ‚entgangener Gewinne‘ Anklage erheben können, sind ein Hauptstreitpunkt bei den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA). Am heutigen Mittwoch hat nun die zuständige EU-Kommissarin Malmström in Brüssel neue Vorschläge auf den Tisch gelegt. Danach sollen statt handverlesener Anwälte unabhängige Richter bestellt werden; die Verfahren sollen öffentlich sein und eine Berufungsinstanz geschaffen werden. Hermann Kuhn, europapolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion, kommentiert: „Man sieht: Die öffentliche Kritik, die Millionen Unterschriften wirken. Aber Frau Malmström geht den entscheidenden Schritt noch nicht, weil sie immer noch an privaten Schiedsgerichten mit Sonderrechten für ausländische Investoren in den Abkommen mit den USA und Kanada festhalten will. Wir haben aber für Streitfälle in den Staaten ordentliche nationale Gerichte, und für Streitfälle zwischen Staaten müssen internationale Gerichte geschaffen werden – jetzt und nicht irgendwann.“

Hermann Kuhn weist auch auf die Verantwortung der Landespolitik hin: „Auf der bisher bekannten Grundlage sind die beiden Freihandelsabkommen für das Land Bremen im Bundesrat nicht zustimmungsfähig: Das ist die klare Haltung der Bremer Grünen.“