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Hochschulgesetznovelle schafft mehr Transparenz

Die Hochschulen im Land Bremen müssen fortan bei Drittmittel-Projekten mehr Transparenz schaffen: Die wesentlichen Inhalte und eine zusammenfassende Beschreibung des Forschungsgegenstandes müssen künftig in einer öffentlich zugänglichen Datenbank veröffentlicht werden, zu schützende Details hingegen nicht. Zudem werden die Wertgrenzen der veröffentlichungspflichtigen Verträge vereinheitlicht. Statt einer Sonderregelung im Hochschulgesetz gilt dafür fortan das Informationsfreiheitsgesetz, bei dessen anstehender Reform alle Verträge ab einer Summe von 50.000 Euro statt bisher 100.000 Euro unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange veröffentlicht werden müssen. Auf diese Änderungen bei der abschließenden Lesung der Hochschulgesetznovelle hat sich die Koalition verständigt. Dazu erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin Silvia Schön: „Mit dieser Regelung sorgen wir für Transparenz bei Drittmittel-Projekten. Wettbewerbsnachteile der Bremer Hochschulen beim Einwerben von Drittmitteln sind nicht zu befürchten. Hochschulen sind öffentliche Einrichtungen und werden größtenteils aus Steuermitteln finanziert. Die Gesellschaft hat einen Anspruch auf Informationen. Das gilt auch für Drittmittel. Schließlich nutzen diese Projekte auch die öffentlich finanzierte Infrastruktur an den Hochschulen. Transparenz ist wesentlich für die Verantwortung der Wissenschaft gegenüber der Gesellschaft. Geheime Forschung im Auftrag von Unternehmen verträgt sich nicht mit der Freiheit von Forschung und Lehre. Transparenz schützt somit auch das hohe Gut der Forschungsfreiheit.“

Neben der Transparenz bei Drittmittel-Projekten und der gesetzlich verankerten Zivilklausel sieht die Gesetznovelle die Einsetzung von neutralen Ombudspersonen an jeder Hochschule im Land Bremen vor, an die sich Studierende und DoktorandInnen bei Problemen im Zusammenhang mit Studien- und Prüfungsangelegenheiten vertrauensvoll wenden können. „Mit der Ombudsperson haben Studierende und Promovierende künftig jemanden, der sie bei Beschwerden wirkungsvoll unterstützt. Das ist gerade bei schwerwiegenden Problemen mit Lehrenden wichtig. Das stellt im Zuge von Selbstkontrolle die gute wissenschaftliche Praxis an den Hochschulen im Land Bremen sicher“, so Silvia Schön.