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Grünen-Fraktion legt Ortsgesetz für Freiluftpartys vor

Im Sommer sind Freiluftpartys aus dem subkulturellen Leben Bremens nicht wegzudenken. Doch bisher kam es bei den selbstorganisierten, nicht-kommerziellen Feiern unter freiem Himmel zwischen VeranstalterInnen und der Polizei bzw. Ordnungsbehörden wegen unklarer Rahmenbedingungen immer wieder zu Problemen. Friedliche Freiluft-Feiern wurden auch aufgelöst, ohne dass überhaupt Beschwerden vorlagen. Die Grünen-Fraktion hat auf ihrer Klausurtagung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jungen und junggebliebenen Menschen ohne großen bürokratischen Aufwand gemeinsames Feiern draußen ermöglichen sowie Konflikte mit Polizei und AnwohnerInnen vermeiden soll. Der innenpolitische Sprecher Wilko Zicht erläutert: „Wenn junge Menschen an lauen Sommerabenden auf öffentlichen Flächen feiern wollen, sollte man das respektieren. Diese friedlich und verantwortungsbewusst feiernden Party-Kollektive mit Anzeigen zu überziehen ist völlig unangemessen. Selbstverständlich ist aber auch das Anliegen von AnwohnerInnen legitim, vor übermäßigem Lärm geschützt zu werden. Wir wollen kollektive Freiluft-Partys unbürokratisch ermöglichen und zugleich Konflikte vermeiden. Diesen Anspruch löst der Gesetzentwurf ein.“

Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass die Freiluft-Partys auf maximal 300 TeilnehmerInnen begrenzt sind. Gefeiert werden darf demnach auf öffentlichen Grünflächen und Plätzen ohne Autoverkehr, an Badestellen von Seen und Flüssen sowie auf frei zugänglichen Flächen öffentlicher Unternehmen. Ausgenommen sind laut Gesetzentwurf hingegen Naturschutzgebiete, denkmalgeschützte Orte sowie Flächen, die die Stadtteilbeiräte zum Feiern per Votum ausschließen. Die Feier unter freiem Himmel ist bis 24 Stunden vor Beginn gebührenfrei beim Stadtamt anzumelden. Die Party-Kollektive müssen bis zu drei Ansprechpersonen mit Telefonnummer für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die  genaue Örtlichkeit benennen. Die VeranstalterInnen haben sicherzustellen, dass keine AnwohnerInnen durch Lärm gestört und mit der Party keine kommerziellen Interessen verfolgt werden. Nicht zuletzt verpflichten sie sich, bis 10 Uhr des Folgetages aufzuräumen.