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EuGH-Entscheidung ist wegweisend für Schutz der Weser

Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Weservertiefung ist aus Sicht der Grünen-Fraktion ein wegweisendes Signal für einen strengen Gewässerschutz. Der EuGH hat unterstrichen, dass eine mögliche Vertiefung der Weser-Fahrrinne den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie genügen muss. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Vorhaben die Genehmigung zu versagen, die zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob die bisherigen Genehmigungen der deutschen Behörden der EuGH-Entscheidung entsprechen. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer: „Die EuGH-Entscheidung ist ein Schub für den Schutz der Weser. Klar ist nun: Die Wasserrahmenrichtlinie ist kein zahnloser Tiger. Die Weservertiefung muss versagt werden, wenn sich ihr ökologischer Zustand dadurch weiter verschlechtern würde. An den verheerenden ökologischen Folgen für den Zustand des Flusses und die Wiesen in der Wesermarsch gibt es gerade bei der geplanten Unterweser-Vertiefung keine Zweifel. Das bestärkt uns in unserer Auffassung, dass Bremen einer Vertiefung der Unterweser nicht zustimmen darf. Da Bremen Teilhaber am Tiefwasserhafen JadeWeserPort ist, sehen wir Grünen nach der EuGH-Entscheidung auch keine  Notwendigkeit für die Außenweservertiefung. Wir befürworten die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nicht.“