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Opfer des § 175 StGB endlich rehabilitieren!

Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern standen in der Bundesrepublik bis 1969, in der DDR bis 1968 unter Strafe. Rund 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik aufgrund des § 175 Strafgesetzbuch wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Fast 1.300 Männer waren in der DDR betroffen. Erst 1994 wurde der Paragraph abgeschafft. Durch die Kriminalisierung der Homosexualität ist ein gesellschaftliches Klima dauerhaft konserviert worden, das homosexuelle Menschen diskriminiert und sie an den Rand der Gesellschaft gedrängt hat. Der Bundesrat hatte bereits im Oktober 2012 beschlossen, dass die Aufhebung der einschlägigen Strafurteile von der Bundesregierung zu prüfen ist. Leider ist dies bis heute nicht geschehen. Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben nun eine parlamentarische Initiative auf den Weg gebracht, die darauf zielt, den § 175 StGB - der seit 1969 nach wie vor unverändert in Kraft ist - abzuschaffen und die Opfer endlich zu rehabilitieren. Anlässlich des heutigen Christopher Street Days, an dem auch die Bremische Bürgerschaft „Flagge zeigt“ und die Regenbogenfahne als Symbol für Toleranz und Vielfältigkeit vor dem Haus der Bürgerschaft gehisst wird, erklärt hierzu der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Björn Tschöpe: „Die strafrechtliche Verfolgung auf der Grundlage des § 175 StGB hat ganz ohne Zweifel die Menschenwürde verletzt. Zu dieser Verfolgung kam die gesellschaftliche Ausgrenzung der Betroffenen hinzu, die nicht selten durch die Verurteilungen auch ihren Beruf verloren haben und unberechtigt ins soziale Abseits geraten sind. Die Opfer dieser menschenrechtsverletzenden Politik und Strafjustiz haben bis heute keinen Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung. Ich erwarte, dass der Bundestag dem Beschluss des Bundesrates endlich folgt und ein Aufhebungsgesetz verabschiedet, damit die Betroffenen endlich rehabilitiert werden.“ Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, Björn Fecker ergänzt: „Der Bundestag muss bei der Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des § 175 Strafgesetzbuch endlich handeln! Es war eine Menschenrechtsverletzung, dass schwule Männer bis 1994 nach dem berüchtigten § 175 verurteilt werden konnten. Der § 175 hat Männern, die sich lieben, das Leben zu Hölle gemacht. Umso mehr bleibt es eine Schande, dass in der Bundesrepublik homosexuelle Männer immer noch mit dem Stigma leben müssen, verurteilte Straftäter zu sein. Es ist das Mindeste, dass der Bundestag sie vollständig rehabilitiert.“