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Lockerung des Kooperationsverbotes ein erster Schritt

Die Bürgerschaftsfraktion der Grünen hält die heutige Bundesratsentscheidung für richtig, dass Bund und Länder in der Wissenschaftsförderung fortan enger zusammenarbeiten. Durch die Lockerung des Kooperationsverbotes kann der Bund nun auch dauerhaft Projekte an den Hochschulen finanzieren. Außerdem führt die BAFöG-Reform dazu, dass Bremen den Hochschulen mehr Mittel für gute Lehre bereitstellen kann. Aus Sicht der Grünen wäre eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes aber die bessere Lösung gewesen, die mit Schwarz-Rot leider nicht zu machen war.

Dazu erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin Silvia Schön: „Für die Hochschulen im Land Bremen ist das heute ein guter Tag. Die direkte und dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hochschulen schafft mehr Planungssicherheit. Das ermöglicht Bremen, weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen für bessere Lehre und Forschung zu schaffen. Es wäre allerdings auch eine stärkere und klarere Anhebung des BAFöG notwendig: 7 Prozent nach 6 Jahren Stillstand schafft keine Bildungsgerechtigkeit. Die Lockerung des Kooperationsverbotes erleichtert indes auch die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Das ist gerade für den Wissenschaftsstandort Bremen und Bremerhaven von großer Bedeutung, um diese Kooperationen weiter auszubauen.“

Die bildungspolitische Sprecherin Sülmez Dogan ergänzt: „Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist zwar ein erster wichtiger Schritt. Allerdings geht uns das nicht weit genug. Es ist wichtig, im Bildungsbereich insgesamt die Qualität zu erhöhen. Für bessere Bildung ist eine gesamtstaatliche Zusammenarbeit nötig. Der Bund ist leider nicht bereit, das Kooperationsverbot auch für den Schul- und Kindergartenbereich fallen zu lassen. Gute Hochschulen stehen auf dem Fundament guter Kitas und Schulen. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes z.B. an der Inklusion und dem Ausbau der Ganztagsschulen wäre wichtig. Schließlich ist das auch Armutsbekämpfung. Insofern kann die heutige Entscheidung nur ein erster Schritt sein.“