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Bremen wird Vorreiter bei der Liberalisierung des Bestattungsrechts

Bremen lockert den Friedhofszwang so weitgehend, wie nirgendwo sonst in der Bundesrepublik: Künftig können BremerInnen ihre Totenasche auf dem eigenen Grundstück oder dafür ausgewiesenen öffentlichen Flächen ausstreuen. Das Ausstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen ist an Bedingungen geknüpft. Die verstorbene Person muss in Bremen gemeldet sein und zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, an welchem Ort das Ausstreuen der Asche gewünscht wird. Außerdem muss eine Person zur Totenfürsorge benannt werden, die beim Ausstreuen einen pietätvollen Rahmen sicherstellt. Diese Stärkung der individuellen Entscheidungsfreiheit ist der Kern der Gesetzesnovelle, die die Bürgerschaft auf Initiative der Grünen-Fraktion nun beschlossen hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Dazu erklärt die stellv. Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer: „Mit dieser Lockerung des Friedhofszwangs setzt Bremen einen Meilenstein. Die Gesetzesnovelle respektiert den letzten Wunsch des Verstorbenen. Damit stärkt die Reform die Entscheidungsfreiheit des Individuums über den Tod hinaus. Immer mehr Menschen möchten ihre letzte Ruhestätte selbst bestimmen und ihre Asche an einem Ort verstreut wissen, dem sie sich verbunden fühlen. Diese Entscheidung wird sicherlich nicht getroffen, ohne nahestehende Angehörige einzubeziehen. Das ist bei der Seebestattung schließlich auch so. Die Pietät bleibt gewahrt. Die traditionellen Bestattungsrituale werden dadurch nicht beeinträchtigt. Bei der Möglichkeit zum Ausstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen handelt es sich um ein Zusatzangebot zu den traditionellen Friedhofsbestattungen. Um die freie Entscheidung sicherzustellen, besteht auch bei Sozialbestattungen weiterhin das Wahlrecht zwischen Erd- und Feuerbestattung. Mit der Liberalisierung des Bestattungsrechts haben jetzt all jene BremerInnen eine Alternative, die für ihren letzten Wunsch bisher zum Ausweichen ins Ausland oder zu illegalen Handlungen gezwungen waren.“