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Ausländische Abschlüsse werden anerkannt

Heute hat die Bremische Bürgerschaft das Bremisches Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschlossen. Mit dem Gesetz wird erstmalig die Voraussetzung dafür geschaffen, sich seinen ausländischen Abschluss z.B. als LehrerIn, ErzieherIn oder SozialpädagogIn in Bremen anerkennen zu lassen. Dazu erklärt die migrations- und integrationspolitische Sprecherin Zahra Mohammadzadeh: „Bremen hat sich ganz bewusst für diese Berufe entschieden. Wir brauchen mehr PägagogInnen mit Migrationshintergrund, die als BrückenbauerInnen vermitteln und Vorbildfunktionen für die Kinder übernehmen. Wir wollen nicht weiter hinnehmen, dass MigrantInnen Arbeiten weit unter ihrer Qualifikation verrichten und das Potenzial von Fachkräften vergeudet wird. Besonders freue ich mich, dass auf Bestreben der Grünen-Fraktion der Beratungsanspruch ins Gesetz aufgenommen wurde. Denn im Dschungel der Zuständigkeiten benötigen Betroffene eine klärende Beratung, die ihnen den individuellen Weg zur gewünschten Anerkennung aufzeigt. Dieses Gesetz ermöglicht erstmalig allen Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltstitel die Anerkennung ihrer Abschlüsse. Das ist gerade auch für Flüchtlinge wichtig, die für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen wollen. Schließlich ist vorgesehen, dass sie nach dreimonatigem Aufenthalt arbeiten dürfen. Diese Ankündigung muss die Bundesregierung jetzt rasch umsetzen. Besser wäre es allerdings, das Arbeitsverbot gleich ganz aufzuheben.“

Nach zwei Jahren wird das Anerkennungsgesetz evaluiert. Damit soll überprüft werden, ob das Gesetz ggf. verändert werden muss. „Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Architekten und Ingenieure legen, die vorerst noch nicht einbezogen werden konnten. Eine Herausforderung bleibt die Frage, wie Menschen bei einer Teilanerkennung ihres Berufsabschlusses nachqualifiziert werden können, damit sie tatsächlichen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten“, so Zahra Mohammadzadeh.