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Urteil: Schwarz-Gelb muss Diskriminierungspolitik beenden

Das Ehegattensplitting muss auch Schwulen und Lesben zugestanden werden, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Ihnen die Steuervorteile vorzuenthalten, verstößt gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dazu erklärt der schwulen- und lesbenpolitische Sprecher Björn Fecker: „Das Bundesverfassungsgericht musste die Union erneut zur Verfassungstreue zwingen. Gleiche Rechte für eingetragene Lebenspartnerschaften sind kein Gnadenakt, sondern Verfassungsgebot. Es ist beschämend, dass das Bundesverfassungsgericht dies der schwarz-gelben Bundesregierung ein weiteres Mal deutlich machen musste. Die Ewiggestrigen in der Union sind weit entfernt von der Lebensrealität der Menschen in Deutschland. Die Gleichbehandlung von Homosexuellen und Heterosexuellen ist längst überfällig. Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte haben. Dafür hat sich Bremen mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat eingesetzt. Die Bundesregierung muss das jetzt umsetzen. Spätestens jetzt muss die Union auch ihre Vorbehalte gegen die Gleichstellung von Homosexuellen im Adoptionsrecht und damit die systematische Diskriminierung beenden.“