Präventive Schuldenberatung ist erfolgreich
Die präventive Schuldenberatung für Erwerbstätige und Arbeitslosengeld-I-EmpfängerInnen wird gut in Anspruch genommen. In vielen Fällen konnte durch Vergleichslösungen von Einmalzahlungen und Ratenzahlungsvereinbarungen erreicht werden, dass die Betroffenen weiterhin am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das geht aus einem Verwaltungsbericht hervor, den die Grünen für die heutige Sitzung der Sozialdeputation angefordert haben. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland: „Die präventive Schuldenberatung entwickelt sich zu einem Erfolg. Die große Nachfrage und sehr gute Auslastung der Beratungsangebote bestätigt unsere Vermutung, dass damit ein vorhandener Bedarf abgedeckt wird. Ein erheblicher Nachfragebedarf zeigt sich insbesondere bei jenen Betroffenen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und davon alleine nicht ausreichend leben können. Mit dem Angebot wird verhindert, dass die Betroffenen noch weiter in die Schuldenfalle und somit noch stärker in die Armut abrutschen.“
Im ersten halben Jahr der Erprobung sind bereits 267 Personen in die Beratung aufgenommen wurden. Davon ist der überwiegende Teil der Rat suchenden Menschen erwerbstätig (87%), nur 13% beziehen Arbeitslosengeld I. Nur 11,6 % der beratenen Personen mussten aufgrund einer Überschreitung der Einkommensgrenzen eine Eigenbeteiligung von maximal 130 Euro zahlen, der große Rest erhielt die Beratung kostenlos. Innerhalb einer durchschnittlichen Beratungsdauer von 111 Tagen konnten fast 40% der Beratungen mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Bei 47,6% der Fälle wurde ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet, gefolgt von Vergleichslösungen (13,3%) und Ratenzahlungen (13,3%). „Mit diesen Maßnahmen konnten weitere Hilfebedarfe abgewendet werden. Ich freue mich sehr, dass den Menschen geholfen werden kann“, so Susanne Wendland.
Die Stadt bietet die präventive Schuldenberatung im Rahmen eines Modellprojekts als freiwillige kommunale Leistung an, weil hochverschuldete Erwerbstätige und EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I seit dem Urteil des Bundessozialgerichts 2010 keinen Anspruch mehr auf kostenlose Schuldenberatung haben. Sie haben demnach selbst dann keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten als präventive Sozialleistung, wenn dadurch der Absturz in die Hilfebedürftigkeit verhindert werden könnte. Seit dem Urteil bewilligt daher das Jobcenter Bremen erwerbstätigen SchuldnerInnen keine Kostenübernahme mehr.