Grüne zur Landeskinderregelung: Schluss mit Ungerechtigkeit!

Die sogenannte Landeskinderregelung als Bestandteil des früheren Bremer Studienkontengesetzes ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dazu erklärt Silvia Schön, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Landeskinderregelung macht endgültig Schluss mit der Ungerechtigkeit. Für uns war die Regelung von Beginn an nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und auch aus sozialen Gründen nicht vertretbar. Die Große Koalition hatte die Reglung im Studienkontengesetz damals gegen den entschiedenen Widerstand der Grünen eingeführt. Wir wollen Studierende aus anderen Bundesländern nicht ausgrenzen, uns sind sie herzlich willkommen. Das ist für uns eine Frage von Teilhabe und Gerechtigkeit!“

Die Grünen hatten bei Inkrafttreten der Regelung zum Wintersemester 2005/2006 Studierenden geraten, gegen ihre Gebührenbescheide juristisch vorzugehen. 2010 entschied die rot-grüne Koalition schließlich, die Regelung in Bremen nicht zu verlängern. Heute hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Sinne abschließend entschieden.