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Grüne: Wassersperren verhindern!

Essen kochen, duschen, Wäsche waschen, Toilette spülen – alles Selbstverständlichkeiten. Doch darauf müssen hunderte Menschen in Bremen und Bremerhaven verzichten, darunter auch Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern. Im ersten Halbjahr wurde knapp 500 Haushalten das Wasser abgestellt, weil die Rechnungen nicht bezahlt wurden. Besonders betroffen sind davon auch MieterInnen in Mehrfamilienhäusern, die ihre Nebenkosten an die Vermieter bzw. die Immobiliengesellschaften überwiesen haben – die sie dann aber nicht an den Energieversorger weitergereicht haben. Die Grünen-Fraktion will das nicht hinnehmen und arbeitet deshalb an einer Initiative fürs Parlament. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland: „Es ist unmenschlich, wenn Familien mit kleinen Kindern der Wasserhahn abgedreht wird. Die Wasserversorgung ist zum Leben unverzichtbar. Nicht umsonst haben die Vereinten Nationen den Zugang zu sauberem Wasser zu einem Menschenrecht erklärt. Eine Wassersperre kann durch die Inanspruchnahme gesetzlicher Hilfen rechtzeitig verhindert werden. Menschen, die allerdings nicht im Leistungsbezug sind, die Rechtslage nicht kennen oder den Weg zu den Ämtern scheuen, wird das Wasser gesperrt. Wir wollen Wassersperren möglichst unbürokratisch vorbeugen. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit. Es ist ein Unding, wenn MieterInnen das Wasser zwangsweise abgeschaltet wird, obwohl sie ihren Abschlag an den Vermieter bereits gezahlt haben. Sie müssen dann die Zahlungsverweigerung des Vermieters doppelt ausbaden. In solchen Fällen erwarten wir, dass der Energieversorger mit den Betroffenen auf Verlangen neue Einzelverträge schließt – ohne dass sie erneut für die von ihnen bereits bezahlte Zeiträume zur Kasse gebeten werden. In Gesprächen mit dem Energieversorger soll außerdem geklärt werden, wie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um Wassersperren zu verhindern. Wir setzen uns dafür ein, rechtliche Hürden wie etwa die eng begrenzte Übermittlung von Daten zum Abwenden einer Wassersperre durch eine bundesgesetzliche Regelung zu überwinden.“