Direkte Demokratie in Bremen wird gestärkt

Bürgeranträge sowie Volksentscheide zu Verfassungsänderungen werden in Bremen erleichtert. Außerdem hat der Landtag heute eine Privatisierungsbremse für öffentliche Unternehmen beschlossen, an denen Bremen mehr als die Hälfte der Anteile hält. Dazu erklärt die Sprecherin für Bürgerbeteiligung, Marie Hoppe: „Die BürgerInnen können sich fortan leichter einbringen. Wir haben dafür gesorgt, dass der Bürgerantrag deutlich einfacher wird. Damit können BremerInnen die Themen setzen, die ihnen wichtig sind. Wir hoffen, dass sie davon rege Gebrauch machen. Die BürgerInnen haben jetzt auch eine reale Chance, über die Landesverfassung mitzuentscheiden. Das war ein lange von den Grünen angestrebtes Ziel. Schließlich beinhaltet die Verfassung die Grundregeln unseres Gemeinwesens. Darüber müssen Menschen mitbestimmen können. Allerdings sollte jede Änderung wohlbedacht sein, weshalb die Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden höher bleiben als bei normalen. Mit der Privatisierungsbremse betreten wir Neuland. Uns ist es wichtig, dass die BremerInnen als ideelle Eigentümer staatlicher Unternehmen die Möglichkeit haben, über einen möglichen Verkauf abzustimmen. Denn ein Verkauf kann beim Leistungsspektrum für die Menschen weitreichende Folgen haben. Das sollte nicht über ihre Köpfe hinweg entschieden werden. Im bundesweiten Vergleich wird Bremen nach diesen Änderungen bei den Möglichkeiten direkter Demokratie weit oben stehen. Bei der Anwendung durch die BürgerInnen bewegen wir uns indes noch im hinteren Bereich. Wir hoffen, dass sich dies durch die Reformen ändert, und sich die BremerInnen eingeladen fühlen, sich einzumischen.“

Die Entscheidungen im Einzelnen:

Für Bürgeranträge werden die bisherigen Quoren mehr als halbiert. Fortan können alle BürgerInnen ab 16 Jahren, die ihren Wohnsitz in Bremen haben, mit 5000 Unterschriften einzelne Themen auf die Tagesordnung des Landtags setzen; für die Stadtbürgerschaft reichen 4000 Unterschriften. Neben der Absenkung der Unterschriften-Anzahl werden auch  elektronische Unterschriftensammlungen ermöglicht.

Verfassungsändernde Volksbegehren und -entscheide werden ebenfalls erleichtert: Ein verfassungsänderndes Volksbegehren kommt zustande, wenn 10 statt bisher 20 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen. Für einen erfolgreichen Volksentscheid reicht künftig die Zustimmung von 40 statt 50 Prozent aller Wahlberechtigten.

Vorreiter ist Bremen mit der Privatisierungsbremse: Stimmt die Bürgerschaft lediglich mit einfacher Mehrheit für den Verkauf eines öffentlichen Unternehmens, kommt es automatisch zu einem Referendum durch die Bürger. Wenn hingegen eine breite Zweidrittel-Mehrheit des Parlaments für die Privatisierung stimmt, ist das Referendum fakultativ. Nur wenn dazu ein Volksbegehren von BürgerInnen angeschoben wird oder ein Viertel der Abgeordneten darauf besteht, kommt es in diesem Fall zu einem Referendum.