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Öffentliche Abmahnung von Landeswahlleiter

Öffentliche Abmahnung von Landeswahlleiter

Die erneute öffentliche Kritik des Landeswahlleiters am neuen Wahlrecht und indirekte Empfehlung gegen die Personenstimme grenzt für die Grünen an Amtsmissbrauch. Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Matthias Güldner: „Der eigentlich für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen zuständige Beamte hat zum wiederholten Male das durch ein Volksbegehren eingeführte Wahlrecht in ein schlechtes Licht gerückt und für unnötige Verwirrung gesorgt. Vor allem hat der Landeswahlleiter seine Grenzen bei weitem überschritten, indem er die Wählerinnen und Wähler aufruft, ihre Stimmen in einer bestimmten Weise zu vergeben. Damit beeinflusst Jürgen Wayand die Wahlen und macht sich als neutraler Wächter über den Wahlvorgang extrem angreifbar. Ein Landeswahlleiter soll Stimmen zählen, nicht Stimmen manipulieren. Ich fordere Innensenator Mäurer dringend auf, diesem äußerst fragwürdigem Treiben seines Landeswahlleiters unverzüglich ein Ende zu bereiten!“

Die WählerInnen haben mit dem neuen Wahlrecht die Möglichkeit, die Listen der Parteien durch Wahl von Personen nach ihrem Willen zu korrigieren. Der Staatsgerichtshof hat das als verfassungskonform bewertet. Das ist aus Sicht der Grünen ein Fortschritt zu mehr Demokratie in Bremen. Der Landeswahlleiter befürwortet hingegen, zunächst die Personen mit den meisten Stimmen zum Zuge kommen zu lassen und dann die Liste. Im Ergebnis hieße das: Die ersten und damit bekanntesten PolitikerInnen auf der Liste kämen rein und dann die Liste in nahezu unveränderter Reihenfolge. KandidatInnen auf den hinteren Plätzen hätten bei dieser Variante kaum Chancen. Dieser Vorschlag würde das Mehr an Demokratie, das das neue Wahlrecht den BürgerInnen ausdrücklich ermöglicht, aushebeln.