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Megaspielhallen: Rien ne va plus

Megaspielhallen: Rien ne va plus

Die Bürgerschaft hat heute das Bremische Spielhallengesetz beschlossen. „Damit schieben wir Megaspielhallen einen Riegel vor. Denn künftig gilt für eine Spielhalle ein Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle. Zudem sind mehrere baulich verbundene Spielhallen in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex nicht erlaubt. Wir verbessern zudem den Spielerschutz in diesen Zockerbuden. Spielsucht kann Familien und Existenzen zerstören. Die Betriebe müssen nun eine Spielersperrliste führen. Ein Abgleich mit der Liste hat vor Spielbeginn zu erfolgen. Die Betreiber müssen künftig den Nachweis erbringen, dass ihre MitarbeiterInnen Spielsucht erkennen können. Auffällige Werbung ist verboten. Zudem müssen die Betreiber umfassend über die Suchtrisiken aufklären“, erläutert Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der Grünen.

Mit dem Spielhallengesetz sollen Lücken in der Bundesspielverordnung geschlossen werden. Erlaubt sind zwölf Spielgeräte pro Halle. Um diese Begrenzung zu umgehen, richten Spielhallenbetreiber mehrere formal eigenständige Zockerbuden unter einem Dach ein. So sind z.B. im Sander-Center acht räumlich zusammenhängende Spielhallen mit 96 Geräten geplant. Eine derartige Megaspielhalle ist nach dem neuen Gesetz ausgeschlossen.