Grüne fordern Ombudsstelle für Opfer von Missbrauchsfällen

Grüne fordern Ombudsstelle für Opfer von Missbrauchsfällen

Die Grünen setzen sich für die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle ein, an die sich insbesondere auch junge Menschen in Fällen von sexueller, seelischer und körperlicher Misshandlung wenden können. Die zur Verschwiegenheit verpflichtete Ombudsperson soll vom Parlament gewählt werden. Eine entsprechende Initiative für die Bürgerschaft haben die Grünen zum Auftakt ihrer Fraktionsklausur beschlossen. Dazu erklärt die stellv. Fraktionsvorsitzende Anja Stahmann: „Insbesondere Kinder und Jugendliche befinden sich z.B. in der Schule oder im Heim in einem starken Abhängigkeitsverhältnis. Sie brauchen in Fällen von Missbrauch oder Diskriminierung eine unabhängige Anlaufstelle, wenn das Vertrauen zur Einrichtung fehlt oder keine Lösung zu erzielen ist. Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass es jemanden gibt, der ihnen glaubt und für sie eintritt. Mit der Ombudsstelle wollen wir zum Ausdruck bringen, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen fürs Parlament die höchste Priorität hat.“

Der Antrag der Grünen sieht ferner vor, die Prävention in landeseigenen und kommunalen Einrichtungen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zu verbessern. So soll der Senat für das eigene Personal und die MitarbeiterInnen von Vereinen und sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit verbindliche Regeln wie z.B. ein erweitertes Führungszeugnis erarbeiten, die den Kontakt von bereits als Tätern aufgefallenen Personen mit Kindern wirksam unterbinden. Darüber hinaus soll der Senat unter Einbeziehung des Bremer Jugendrings, des Landessportbundes und der Wohlfahrtsverbände einen Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erarbeiten.

Nicht zuletzt sprechen sich die Grünen für eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit anderen Ländern aus, um die Verjährungsfrist zu erhöhen. Zudem sollen die Opfer sexuellen Missbrauchs in das Opferentschädigungsgesetz einbezogen werden, damit sie ihnen bisher vorenthaltene Leistungen in Anspruch nehmen können.