Spezialkammern: Rückenwind für Windkraft-Standort

Spezialkammern: Rückenwind für Windkraft-Standort

Das Hanseatische Oberlandesgericht und das Landgericht Bremen haben als bundesweit erste Gerichte Spezialkammern für Zivilstreitigkeiten über Windkraftanlagen eingerichtet. „Damit hat Bremen ein Alleinstellungsmerkmal. Die Entwicklung von Windkraftanlagen wirft auch rechtlich vollkommen neue Fragen auf. Das erfordert eine hohe Fachkompetenz und technische Spezialkenntnisse der Richterinnen und Richter. Mit der Sonderzuständigkeit der Kammern haben wir jetzt juristische Fachkompetenz vor Ort, die für alle Beteiligten künftig Rechtssicherheit schaffen kann“, so der rechtspolitische Sprecher Horst Frehe nach einer Podiumsdiskussion der Grünen zu diesem Thema.

Rechtlich kaum geklärt sind bis heute beispielsweise Garantiefragen und Gewährleistungsansprüche. Denn dafür müsste zunächst festgelegt werden, ob Windkraftanlagen als Bauwerke oder technische Anlagen zu bewerten sind.

„Die Einrichtung der Spezialkammern rundet das Portfolio des Windkraft-Standortes ab. Das ist ein gutes Signal für die bereits 120 in Bremen und Bremerhaven ansässigen Unternehmen der Windenergie-Branche. Die gerichtliche Sonderzuständigkeit bringt auch wirtschaftlich Rückenwind. Denn wir verbinden damit die Erwartung, dass das bei der Standortentscheidung von Windkraft-Unternehmen und spezialisierten Anwaltskanzleien eine wichtige Rolle spielen kann“, betont der wirtschaftspolitische Sprecher Frank Willmann.