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Residenzpflicht für Asylsuchende und Flüchtlinge abschaffen

Residenzpflicht für Asylsuchende und Flüchtlinge abschaffen

Der Senat soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die Residenzpflicht für Asylsuchende und Flüchtlinge abzuschaffen. Zudem soll er prüfen, wie in Bremen und Bremerhaven die Handlungsspielräume zur Lockerung der Residenzpflicht bestmöglich ausgeschöpft werden können. Das sieht ein von den Grünen initiierter Antrag für den Landtag vor. Dazu erklärt die migrationspolitische Sprecherin Zahra Mohammadzadeh: „Menschen, die bei uns Schutz suchen, dürfen nicht weiter gegängelt und ausgegrenzt werden. Die Residenzpflicht führt zu einer erheblichen Einschränkung der Freizügigkeit der Betroffenen und oft zu deren sozialer Isolation. So können sich z.B. Flüchtlingskinder nicht spontan mit Verwandten in einer anderen Stadt treffen. Nicht zuletzt behindert die Residenzpflicht geduldete Ausländer bei der Arbeits- bzw.- Ausbildungsplatzsuche. Selbst im Koalitionsvertrag von Union und FDP ist eine Überprüfung der Residenzpflicht vereinbart. Den Worten müssen jetzt endlich Taten folgen.“

Die Residenzpflicht ist eine in Europa einmalige asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelung. Sie untersagt es Asylsuchenden und Geduldeten, ohne Erlaubnis ihren Landkreis bzw. das Bundesland zu verlassen. Tun sie es doch, drohen ihnen Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis.