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Missbrauch von Leiharbeit: Konsequentes Bekämpfen vertagt

Missbrauch von Leiharbeit: Konsequentes Bekämpfen vertagt

"Noch in der Vorwoche haben die Kanzlerin und die Bundesarbeitsministerin den Missbrauch von Leiharbeit im Vorfeld der NRW-Wahl gegeißelt und eine rasche Lösung in Aussicht gestellt. Sie sind als Tiger gestartet und im Bundesrat als Bettvorleger gelandet. Den markigen Worten folgen jetzt nur halbherzige Taten. Denn die unionsgeführten Länder wollen eine Gesetzesänderung nur prüfen", kommentiert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Silvia Schön die heutige Bundesratsentscheidung zur Leiharbeit. Ein Antrag von Bremen und Rheinland-Pfalz gegen den Missbrauch von Leiharbeit fand in der Länderkammer indes keine Mehrheit. Der Entschließungsantrag sah u.a. vor, die Lücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz umgehend zu schließen und dem Lohndumping einen Riegel vorzuschieben. Der Antrag sollte sicherstellen, dass für LeiharbeitnehmerInnen nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz 'Gleiche Arbeit – gleicher Lohn' gilt. Zudem sollten die Möglichkeiten zur konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung begrenzt werden. Stattdessen haben die unionsregierten Länder einen eigenen Antrag vorgelegt, demzufolge eine Gesetzesänderung lediglich geprüft werden soll.

"Wir wollen den Missbrauch von Leiharbeit hingegen umgehend stoppen. Wir wollen verhindern, dass Unternehmen ihre Stammkräfte entlassen und dann als LeiharbeiterInnen zu deutlich schlechteren Bedingungen wieder einsetzen. Es kann nicht sein, dass LeiharbeitnehmerInnen für dieselbe Arbeit dauerhaft schlechter entlohnt werden als fest angestellte ArbeitnehmerInnen. Leiharbeit darf nur zum Abfangen von Auftragsspitzen dienen. Mit ihrem Prüfauftrag an die Bundesregierung lassen die unionsgeführten Länder die LeiharbeitnehmerInnen bis auf weiteres im Regen stehen", so Silvia Schön.