BAgIS ändert ihre Kürzungspraxis

BAgIS ändert ihre Kürzungspraxis

Beharrliches Nachfragen des sozialpolitischen Sprechers der Grünen Horst Frehe hat dazu geführt, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Verwaltungspraxis im Sanktionsfall ändert: Allen Arbeitslosen, denen aufgrund von Sanktionen das Arbeitslosengeld II um mehr als 30 % gekürzt wird, soll die BAgIS nun grundsätzlich Lebensmittelgutscheine anbieten. Außerdem sollen die Miete direkt an den Vermieter und Zahlungen für Strom und Gas direkt an das Versorgungsunternehmen gezahlt werden. Wie Frehe vom Sozialressort erfahren hat, wird die BAgIS diese neue Verwaltungspraxis sofort umsetzen. „Zwar ist in Bremen noch niemand obdachlos geworden, weil die Leistungen auf null gekürzt wurden, aber bei aller Berechtigung von Sanktionen müssen die Mindestlebensbedingungen über Lebensmittelgutscheine und Zahlungen an die Vermieter und Energieunternehmen sichergestellt werden. Alles andere verletzt die Menschenwürde!“, kommentiert Horst Frehe die Entscheidung der BAgIS und der Bundesagentur für Arbeit, ihre Verwaltungspraxis zu ändern. „Damit wird nun die Rechtsprechung der Sozialgerichte und Landessozialgerichte umgesetzt. Dadurch können weitere Gerichtsverfahren vermieden werden.“

Wegen der Weisungen der Bundesagentur für Arbeit wurde bisher nur Leistungsbeziehenden mit Kindern das Angebot von Sachleistungen und Direktzahlungen gemacht. Wegen der nur gemeinsam auszuübenden Rechtsaufsicht von Senat und Bundesarbeitsministerium und der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für die Sanktionen konnte der Senat bei der BAgIS keine andere Verwaltungspraxis erzwingen. Nach einem entsprechenden Hinweis der Aufsichtsbehörde hat aber nun die Bundesagentur für Arbeit bundesweit ihre Verwaltungspraxis geändert und bietet Sachleistungen und Direktzahlungen nun allen bereits mit der Anhörung zu der Sanktionsentscheidung an.

In Bremen wurden allein im Januar 2010 772 Bedarfsgemeinschaften die Unterstützung gekürzt. Wohnungslos sei niemand geworden. Kürzungsgrund in mehr als der Hälfte der Fälle: das Nichterscheinen bei der BAgIS nach schriftlicher Einladung.