Ohne zwingenden Grund keine Änderung am neuen Wahlrecht

Ohne zwingenden Grund keine Änderung am neuen Wahlrecht

"Ohne zwingenden verfassungsrechtlichen Grund stehen wir nicht zur Verfügung, das neue Wahlgesetz zu ändern. Wir bleiben dabei: Die Wählerinnen und Wähler sollen einen erhöhten Einfluss auf die Zusammensetzung der Bremischen Bürgerschaft haben. Über 70.000 BürgerInnen haben für das neue Wahlrecht gestimmt, das nach eingehender Prüfung von der Bürgerschaft als Gesetz beschlossen wurde. Für uns käme eine Änderung allenfalls in Betracht, wenn einzelne Punkte nachgewiesener Maßen verfassungswidrig sind. Schließlich müssen wir ausschließen, dass eine Wahl für ungültig erklärt werden kann. Wir haben jetzt ein unabhängiges Gutachten angefordert, das aufgrund von Bedenken des Justizressorts die Verfassungskonformität des bestehenden Gesetzes klären soll", erklärt Hermann Kuhn, zuständiger Bürgerschaftsabgeordneter der Grünen, im Anschluss an die heutige Sitzung des Ausschusses zur Reform der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts.