Lebenspartnerschaften: CDU verschließt sich Realitäten

Lebenspartnerschaften: CDU verschließt sich Realitäten

Zur heute im Ausschuss nach Art. 125 der Landesverfassung beschlossenen Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von Lebensgemeinschaften in der Landesverfassung erklärt Klaus Möhle, schwulen- und lesbenpolitischer Sprecher der Grünen: "Die CDU verschließt sich den gesellschaftlichen Realitäten. Sie will weiterhin zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen unterscheiden. Wer die Ungleichbehandlung wie die CDU zementieren will, hat immer noch nicht begriffen, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Gesellschaft bereichern. Wir wollen die Benachteiligung und Diskriminierung von Schwulen und Lesben endlich beenden. Dafür hat die rot-grüne Koalition auch die Unterstützung der FDP und der Linken. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften erhalten ebenso wie nichteheliche Gemeinschaften in der Bremer Landesverfassung denselben Anspruch auf Schutz und Förderung wie Ehen und Familien. Schließlich stehen Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft genauso verbindlich füreinander ein wie das bei Ehen der Fall ist. Sie müssen daher auch dieselben Rechte haben."

Neben der Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in der Bremer Landesverfassung wird die noch bestehende Ungleichbehandlung bei Regelungen des Landesrechts beseitigt. So werden beispielsweise das Bremische Ruhelohngesetz und die Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen novelliert. Mit grüner Regierungsbeteiligung hat Bremen bereits als erstes Bundesland die eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht gleichgestellt. Im Bundesrat hat sich Bremen dafür eingesetzt, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften auch in punkto Einkommenssteuer die gleichen Rechte wie Eheleute erhalten. Das ist jedoch an den Vorbehalten der Unionsmehrheit gescheitert. Zudem macht sich Bremen für das gemeinsame Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen stark.