Bremer Parks können vielfältiger genutzt werden

Bremer Parks können vielfältiger genutzt werden

Eine Firmenfeier im schönen Ambiente von Knoops Park, ein Matjesfest im Waller Park, Filmaufnahmen im Schlosspark Sebaldsbrück oder auch Open-Air-Kino in den Wallanlagen – das ist jetzt wesentlich einfacher möglich als bislang. Denn die Umweltdeputation hat heute eine rechtsverbindliche Gebührenordnung für die Sondernutzung von städtischen Grünanlagen beschlossen. Sie ist erforderlich, um die Grünanlagen besser vermarkten zu können. "Bremen verfügt über sehr schöne Parkanlagen. Sie dienen vielen Menschen als Naherholungsgebiet. Wir wollen die Möglichkeit erleichtern, die Parks ebenfalls für attraktive Veranstaltungen oder auch private Feierlichkeiten zu nutzen. Zugleich können wir damit Einnahmen erzielen, die dem Erhalt und der Pflege dieser wichtigen Naturräume inmitten der Stadt dienen. Dafür haben wir jetzt die Voraussetzung geschaffen", erläutert Karin Mathes, umweltpolitische Sprecherin der Grünen, den Beschluss.

Die neue Gebührenordnung gilt ausschließlich für die städtischen Grünanlagen. Der Bürgerpark und der Park links der Weser gehören nicht dazu. Die Einnahmen aus der Sondernutzung von öffentlichen Grünanlagen sind zweckgebunden. Sie kommen ausschließlich der Parkpflege zugute. Lampionfeste von angrenzenden Kindergärten oder auch Kulturveranstaltungen ohne wirtschaftlichen Nutzen sind in den Grünanlagen weiterhin kostenfrei möglich.