Verfassungsgericht weist Datenjäger in die Schranken

Verfassungsgericht weist Datenjäger in die Schranken

"Eingriffe in Grundrechte dürfen nicht einfach ins Blaue hinein erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat der unverhältnismäßigen Sammelwut von Datenjägern heute einmal mehr einen Riegel vorgeschoben. Das ist eine gute Entscheidung für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hoffentlich erkennen die Überwachungshardliner das endlich einmal an und machen ihre Hausaufgaben. Das Verfassungsgericht wird immer mehr zum Reparaturbetrieb für die Demokratie, weil einige Politiker mal eben so Grundrechte aushebeln wollen", erklärt Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, anlässlich des Karlsruher Urteils zum Kfz-Kennzeichen-Scanning.

Die Karlsruher Richter haben heute entschieden, dass die in Hessen und Schleswig-Holstein automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen nicht anlasslos erfolgen und flächendeckend durchgeführt werden darf. Der massenhafte Abgleich von Nummernschildern mit Fahndungsdatenbanken ist demnach unzulässig.

"In Bremen erfolgt bislang kein Kennzeichen-Scanning. Der entsprechende Passus im Polizeigesetz wird bis zur endgültigen Klärung auch weiterhin nicht angewandt. Der Senat muss das Polizeigesetz nun überarbeiten. Dabei setzen wir Grüne uns für ganz klar definierte Kriterien ein. Unzulässige Eingriffe in Grundrechte wird es mit uns nicht geben", betont Björn Fecker.