Vereinskredite an Wirtschaftlichkeitsprüfung gekoppelt

Vereinskredite an Wirtschaftlichkeitsprüfung gekoppelt

"Wir vergeben Kredite an Vereine fortan nur noch nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Bremer Aufbaubank. Außerdem müssen die Vereine jährlich einen Finanzbericht vorlegen, der die regelmäßigen Tilgungsleistungen sowie die Mitglieder- und Beitragsentwicklung dokumentiert. Mit diesem neuen Verfahren sorgen wir dafür, dass Vereine nicht aufgrund einer unrealistischen Kalkulation in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und letztlich zahlungsunfähig werden. Sowohl die Stadt als auch die Vereine erhalten so mehr Sicherheit", erläutert Björn Fecker, sportpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, einen Beschluss aus der heutigen Sitzung der Sportdeputation.

Das neue Verfahren für Sportbürgschaften soll künftig Fälle wie die Insolvenz des TuS Walle vermeiden.

Die Neuregelung sieht unter anderem auch vor, dass die Vereine zunächst alle anderen Finanzierungsquellen ausschöpfen. Bei Bürgschaften über 250.000 Euro muss der Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen. "Dieser Ausschuss ist auch umgehend zu informieren, wenn bei einem Verein eine Notlage eintritt. Dieses Alarmsystem dient dazu, den in Schieflage geratenden Vereinen frühzeitig helfen und damit das Schlimmste noch abwenden zu können", so der Sprecher der Sportdeputation.