VerbraucherInnen vor Telefonmarketing schützen
VerbraucherInnen vor Telefonmarketing schützen
Karin Mathes, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Grünen, geht davon aus, dass Bremen sich bei der ab morgen tagenden Verbraucherschutzminister-Konferenz für den stärkeren Schutz der BürgerInnen vor aggressivem Telefonmarketing einsetzt. So sieht es ein einstimmiger Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom Oktober 2007 vor. Demnach soll der Senat darauf hinwirken, dass die VerbraucherInnen gegen das aggressive Telefonmarketing klagen dürfen und die Verträge, die aus Werbeanrufen resultieren, einer schriftlichen Bestätigung der VerbraucherInnen bedürfen.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu unerlaubter Telefonwerbung ist bislang nach Ansicht der Grünen unzureichend. Die dort geplanten Maßnahmen bei unerlaubter Telefonwerbung bieten den Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen ausreichenden Schutz vor unerwünschten Verträgen. Denn noch immer wurde die grüne Forderung nach einer schriftlichen Bestätigung bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen nicht im Gesetz aufgenommen. Baden-Württemberg hat hier mit seinem Gesetzesantrag zur Stärkung des Kundenschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung wesentlich wirksamere Verbraucherschutzregeln präsentiert, an denen sich die Bundesregierung hätte orientieren sollen. Karin Mathes: "Wir wollen darauf hinwirken, dass die VerbraucherInnen am Telefon nicht mehr über den Tisch gezogen werden. Es muss eine einfache Regel gelten: Ohne Unterschrift kein Vertrag!"
"Ich erwarte von der Konferenz, dass die Verbraucherbelange auch auf Bundesebene endlich wieder ernst genommen werden und die notwendigen Nachbesserungen bei Themen wie Fahrtgastrechten, unerlaubter Telefonwerbung oder Datenschutz auf der verbraucherpolitischen Agenda stehen", so Karin Mathes.