Klassenfahrten vollständig bezahlen
Klassenfahrten vollständig bezahlen
Zur bislang unvollständigen Kostenübernahme für Klassenfahrten durch die BAgIS erklärt Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der Grünen: "Die Kosten für die Klassenfahrten sind von der BAgIS vollständig zu bezahlen. Ich gehe davon aus, dass wir am Donnerstag in der Deputation für Soziales die Rechtslage klarstellen können. Die Verwaltungsanweisung sollte unverzüglich geändert werden. Die Gerichtsverfahren können dann zu Gunsten der Kläger beendet werden."
Die Deputation für Soziales hat sich wiederholt mit der Kostenübernahme für Klassenfahrten der BAgIS und des Amtes für Soziale Dienste beschäftigt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt übernommen werden können, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits im Vorjahr mit einer anderen Schulklasse eine solche Fahrt gemacht hat, die übrige Klasse aber nicht. Nach einigen Klärungen mit dem Bildungsressort wurde von der Sozialbehörde festgestellt, dass auch in diesem Fall die Kosten zu übernehmen sind.
In diesem Zusammenhang wurde in der Deputation für Soziales auch erörtert, ob sämtliche Kosten wie Eintrittsgelder für Museen, Theater oder ÖPNV-Tickets oder andere Fahrtkosten vor Ort sowie ein angemessenes Taschengeld zu übernehmen sind. Dazu Horst Frehe: "Auf meine Nachfrage wurde mir in der Deputation für Soziales versichert, dass bei Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung sämtliche mit einer Klassenfahrt verbundenen Kosten für die Schülerin und den Schüler von der BAgIS oder dem Amt für Soziale Dienste übernommen werden. Das ist auch die eindeutige und durch die Rechtsprechung bestätigte Rechtslage. Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum von dieser Rechtslage in der Verwaltungsanweisung abgewichen wird. Die Verwaltungsanweisungen zu den einmaligen Leistungen sowohl für das ALG II (§ 23 Abs. 3 SGB II) als auch für die Sozialhilfe (§ 31 Abs. 1 SGB XII) müssen daher schleunigst geändert werden und die Kläger sind klaglos zu stellen."