Gebührenzahler müssen sich online informieren können
Gebührenzahler müssen sich online informieren können
Zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der morgen auf der Konferenz der Ministerpräsidenten beschlossen werden soll, erklären die medienpolitischen SprecherInnen der grünen Bundestags- und Landtagsfraktionen Grietje Staffelt MdB, Anja Stahmann MdBB, Tarek Al-Wazir MdL, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg MdL, Ulrike Gote MdL, Karl-Martin Hentschel MdL, Oliver Keymis MdL, Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes, Alice Ströver MdA und Jürgen Walter MdL:
ARD und ZDF darf der Draht zu jungen Menschen nicht abgeschnitten werden. Deshalb fordern wir die Ministerpräsidenten auf, den Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu verändern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für alle da sein, die dafür Gebühren zahlen. Die meisten Jugendlichen verbringen heute mehr Zeit im Netz als vor dem Fernseher. Wenn ARD und ZDF die Zuschauerinnen und Zuschauer auch in Zukunft erreichen wollen, darf ihr Online-Angebot nicht gesetzlich beschnitten werden.
Wir setzen uns für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der deutschen Zusagen im EU-Beihilfeverfahren ein. Die Rundfunkgremien sollen mithilfe externen Sachverstands über neue Online-Angebote entscheiden. Gesetzlich festgelegte Vorab-Verbote können dagegen auf die dynamische Entwicklung im Medienbereich kaum reagieren.
Der neue Rundfunkstaatsvertrag darf gebührenfinanzierte Informations- und Wissensangebote im Internet nicht systematisch verhindern. Wir halten ein Verbot von Online-Texten und ein vorgeschriebenes Verfallsdatum von sieben Tagen für genauso falsch wie die Beschränkung auf sendungsbezogene Angebote. Hintergrunddossiers im Online-Angebot, wie zum Beispiel zum Wahlkampf oder zu Themenwochen, wäre damit eine Absage erteilt, Online-Archive unmöglich.
Wir fordern die Ministerpräsidenten auf, in diesem Sinne dem Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gerecht zu werden.