Abgeordnetengesetz zeitgemäß reformieren

Abgeordnetengesetz zeitgemäß reformieren

Veränderte gesellschaftliche Strukturen wirken sich auch auf das Parlament und machen eine Reform des Abgeordnetenrechts notwendig. Eine Neuregelung hat dabei die Besonderheit der Bremischen Bürgerschaft als Teilzeitparlament zu berücksichtigen, denn die Mitglieder der Bürgerschaft gehen zumeist neben ihrer politischen Arbeit einer Erwerbstätigkeit nach. Dem haben die im Abgeordnetengesetz geregelten Ansprüche gerecht zu werden. Darüber hinaus soll sich die Reform an den für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamte geltenden Bedingungen orientieren und Sonderregelungen für Abgeordnete beseitigen.

Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen gestern die Beratungen zur Reform des Bremischen Abgeordnetenrechts geführt. Hierzu gehören auch die Verlängerung der Dauer der Wahlperioden auf fünf Jahre sowie der diesjährige Bericht der Diätenkommission.

Die gestern von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Änderungen des Abgeordnetengesetzes beschränken die Ausgaben für die Übergangszahlung beim Ausscheiden aus der Bürgerschaft und die Altersversorgung von Abgeordneten. Die Erstattung des Erwerbs- und des Verdienstausfalls wird analog der Veränderungen des Arbeitskostenniveaus in der Privatwirtschaft angepasst und von derzeit 20 auf 30 Euro pro Stunde erhöht.

Hierzu erklären die Vorsitzenden der Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Dr. Carsten Sieling, und von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Matthias Güldner:

Dr. Carsten Sieling: "Wir wollen die gesellschaftlichen Veränderungen aufnehmen und das Abgeordnetengesetz auf die Höhe der Zeit bringen. Das Sterbegeld wird abgeschafft. Das Übergangsgeld alter Form soll abgelöst werden: Es muss auf eine Übergangshilfe begrenzt werden, die den beruflichen Wiedereinstieg unterstützt. Sie muss greifen, wenn nach dem Ausscheiden aus dem Parlament Einkommensverluste entstehen." Statt wie bisher in den ersten drei Monaten ungekürzt soll eine Anrechnung anderer Einkünfte zukünftig von Anfang an erfolgen.

Dr. Matthias Güldner: "Die bisherige Sonderregelung, schon mit 59 Jahren die Altersentschädigung erhalten zu können, wird abgeschafft. Die Altersgrenze für den Anspruch auf Altersentschädigung wird künftig an die für Beamte geltende Regelung angepasst. Das bedeutet, Abgeordnete erhalten künftig erst mit 65 Jahren ihre Altersversorgung. Den Abgeordneten soll darüber hinaus nach dem Vorbild der meisten anderen Landtage und auch des Bundestages die Möglichkeit eingeräumt werden, sich über eine gesetzliche Krankenkasse zu versichern."

Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bürgerschaft wird gebeten, einen den vorgenannten Regelungen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzubereiten.

Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen auf ihren gestrigen Sitzungen beschlossen, den Empfehlungen der unabhängigen Diätenkommission und dem Beschluss des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft zur Anhebung der Diäten zu folgen. SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben sich dafür ausgesprochen, die Diäten der Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft um 1 Prozent und die Aufwandsentschädigung um 2,1 Prozent zum 1. Januar 2009 anzuheben.

Zur Verlängerung der Wahlperiode erklären die Fraktionsvorsitzenden:

"Mit der Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre gehen wir den Weg, der bereits in allen anderen Landtagen – mit Ausnahme von Bremen und Hamburg –seit Langem beschritten wird. So wird die parlamentarischen Arbeit jenseits von Wahlkampfauseinandersetzungen und Regierungsbildungen gestärkt", so Dr. Carsten Sieling.

Dr. Matthias Güldner: "Nicht zuletzt durch die jüngst erarbeiteten Erleichterungen von Volksbegehren und Volksentscheiden, die den direkten Einfluss der Bürgerinnen und Bürger zwischen den Wahlen verbessert, ist eine Verlängerung der Wahlperiode vertretbar."

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben den Oppositionsfraktionen ihre Beschlüsse am gestrigen Abend zugeleitet.