Flüchtlingsorganisation erhält Sitz in Härtefallkommission

Flüchtlingsorganisation erhält Sitz in Härtefallkommission

Der Härtefallkommission des Landes Bremen gehört künftig auch eine Vertreterin oder ein Vertreter von Flüchtlingsorganisationen an. Das hat die Innendeputation heute mit rot-grüner Mehrheit gegen die Stimmen der CDU beschlossen. "Die Interessen der Flüchtlinge werden dadurch noch besser gewahrt als bislang.  Um jeden Einzelfall gerecht ausloten zu können, ist es wichtig, Fachkompetenz einzubinden. Das Wissen und die Beratungskompetenz gerade jener Organisationen, die täglich in der Flüchtlings- und Migrantenarbeit tätig sind, werden jetzt auch in der Härtefallkommission genutzt. Damit erfüllt sich eine langjährige Forderung von Bündnis 90/Die Grünen", bewertet der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion Björn Fecker die Entscheidung.

In der entsprechenden Verordnung wird nun geregelt, dass fortan der Verein Ökumenische Ausländerarbeit eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Härtefallkommission entsendet. Der 1994 gegründete Verein Ökumenische Ausländerarbeit ist eine allgemein anerkannte Institution im Bereich der Flüchtlingsarbeit im Land Bremen. Der Verein ist Ansprechpartner für viele Flüchtlinge. In der Härtefallkommission behandelte Fälle wurden häufig mit seiner Hilfe eingebracht. Er dient auch dem Flüchtlingsrat, der keine feste Struktur hat, als Anlaufstelle.

Der im April 2006 konstituierten Härtefallkommission gehören bislang Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an. Weitere Mitglieder entsenden der Sozial- und Innensenator sowie der Bremerhavener Magistrat. Die Kommission wird auf Vorschlag eines Mitgliedes tätig. Die Härtefallkommission kann sich erst mit einem Fall beschäftigen, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. In den Sitzungen wird geprüft, ob aus humanitären Gründen ein Bleiberecht ausgesprochen werden kann. Das Gremium kann ein Ersuchen an den Innensenator richten, wenn nach Feststellung der Kommissionsmitglieder dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt eines von Abschiebung bedrohten Ausländers rechtfertigen. Der Innensenator kann nach einem Härtefallersuchen die Ausländerbehörde anweisen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.