Bund entlastet sich auf Kosten der Kommunen

Bund entlastet sich auf Kosten der Kommunen

"Es kann nicht sein, dass der Bund seine Beteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose verringert, während gleichzeitig die kommunalen Ausgaben für Unterkunft und Heizung steigen. Damit bürdet der Bund klammen Kommunen wie Bremen die Kostensteigerungen einseitig auf. Denn durch den Bundestagsbeschluss würde Bremen allein 2008 rund 5,5 Millionen Euro verlieren", erklärt Hermann Kuhn, finanzpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion.

Der Bund will seine Beteiligung an den Unterkunftskosten von Hartz IV-Beziehenden nach dem Sozialgesetzbuch II für 2008 von derzeit 4,4 Milliarden Euro um rund 400 Millionen Euro auf 4 Milliarden Euro verringern. Der Bund begründet dies mit der rückläufigen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, an der sich die Bundeszahlungen entsprechend einer Vereinbarung bislang orientiert haben. "Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist in der Tat zurückgegangen. Die Ursache dafür liegt aber vor allem darin, dass unter 25-Jährige nicht mehr eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden können. Die Zahl der Leistungsbeziehenden hat sich hingegen nicht verringert. Die Ausgaben der Kommunen für die Unterkunftskosten, in denen sich zum Beispiel die gestiegenen Energiepreise niederschlagen, sind folglich nicht gesunken. Die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten muss sich an der tatsächlichen Entwicklung der Ausgaben orientieren", fordert Hermann Kuhn.

Bremen muss diese gesetzliche Änderung, wonach die Bundesbeteiligung abgesenkt würde, im Bundesrat ablehnen und für die Einberufung des Vermittlungsausschusses Verbündete suchen. "Es würde sonst hierbei so gehen wie bei den Mindestlöhnen: Die CDU verhindert im Bund eine Mindestlohn-Regelung und die Kommunen müssen allein diejenigen bei den Wohnungs- und Heizungskosten unterstützen, die von ihren Löhnen nicht leben können. Es kann nicht sein, dass der Bund sich aus der Verantwortung stiehlt und die Kommunen zahlen", so Hermann Kuhn.