Strafvollzug darf nicht allein Ländersache werden

Strafvollzug darf nicht allein Ländersache werden

Welches Bundesland behandelt "seine" Gefangenen am schlechtesten? Diese Frage kann schnell an Bedeutung gewinnen, wenn im Rahmen der Föderalismus-Reform die Zuständigkeit für die Regelung des Strafvollzugs künftig den Ländern überlassen wird. Jan Köhler, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion lehnt entsprechende Pläne von CDU und SPD strikt ab: "Es wäre ein großer Fehler, die Zuständigkeit für die Haftbedingungen vom Bund auf die Länder zu übertragen. Es ist zu befürchten, dass die Länder dann aus Kostengründen die Haftstandards unzumutbar verschlechtern. Stattdessen wären europaweit einheitliche Haftbedingungen und eine einheitliche Strafprozessordnung für alle Mitgliedsländer sinnvoll."

Die Grünen wollen keinen Dumpingwettbewerb der Länder bei den Haftbe­dingungen. Jan Köhler betont: "Welchen Sinn machen unterschiedliche Regelungen bei der Postzensur, Vollzugslockerungen oder Disziplinierungs­maßnahmen? In Bayern gelten die gleichen Grundrechte wie in Bremen. Das soll so bleiben, auch für Inhaftierte  - egal ob sie in Flensburg oder Garmisch-Partenkirchen ihre Strafe absitzen. Wir wollen keine Abwärtsspirale bei den Kosten in Gang setzen. Die veränderte Zuständigkeit würde voraussichtlich zulasten der humanitären Bedingungen gehen – beispielsweise bei der Kranken­versorgung, beim Anspruch auf Resozialisierungsmaßnahmen oder bei Therapien. Dort sind die Bedingungen längst am unteren Level. Weiter abwärts darf es nicht gehen!"