Jetzt auch SPD mit Informationsdefizit

Jetzt auch SPD mit Informationsdefizit

"Wie der heutigen Presse zu entnehmen ist, haben es jetzt also auch VertreterInnen der SPD-Bürgerschaftsfraktion gemerkt: Der Senat ist offenbar nicht willens, dem Parlament vollständige Informationen über die bremischen Gesellschaften zukommen zu lassen.", stellt die grüne Fraktionsvorsitzende Karoline Linnert fest. "Das ist zwar eine späte, aber besser als keine Einsicht", urteilt Linnert. "Wie der von Joachim Schuster vorgeschlagene parlamentarische Kontrollausschuss arbeiten soll, bleibt bedauerlicherweise unklar", fügt sie hinzu. "Grundsätzlich freue ich mich über die Erkenntnis seitens der SPD-Fraktion, dass wir eine klare Regelung zur Kontrolle der Gesellschaften durch das Parlament brauchen", stellt die Haushalts- und Finanzpolitikerin fest.

Die Fraktionsvorsitzende erinnert: "Bereits vor über drei Jahren haben wir Grünen einen Bürgerschaftsantrag gestellt, einen Ausschuss einzurichten, der dafür sorgen sollte, dass im Zuge der Ausgründung von Gesellschaften die Entscheidungsrechte des Parlaments gewahrt bleiben." Nach dem damaligen Antrag sollte ein nichtständiger Ausschuss ein Gesetz erarbeiten, dass den Senat verpflichtet, dem Parlament Informationen über die bremischen Beteiligungsgesellschaften regelmäßig und nach einer bestimmten klaren Vorgabe zukommen zu lassen, so die Darstellung Linnerts in ihrer Rede am 21. Januar 2001 in der Bürgerschaft.

Damals lehnten SPD und CDU den grünen Antrag ab: ein Ausschuss sei nicht nötig.

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Landtag
15. Wahlperiode

Drucksache 15 /543
28. 11. 00

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einrichtung eines nichtständigen Ausschusses "Bürgerschaftliche Befugnisse
bei Verwaltungsreform und Privatisierungen"

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die von der Bürgerschaft (Landtag) geforderte Verwaltungsreform und die bisher beschlossenen Ausgliederungen und Privatisierungen öffentlicher Aufgaben und Organisationen haben zu erheblichen Problemen bei der Transparenz, Kontrolle und Steuerung dieser Bereiche durch die Bürgerschaft (Landtag) geführt. Die Aufgabenteilung zwischen Senat und Bürgerschaft (Landtag) sowie die gemeinsame Verantwortlichkeit für die ausgegliederten Aufgaben und Organisationen sind aus der Sicht der Bürgerschaft (Landtag) unzureichend beschrieben.

Angesichts der Fortsetzung der Verwaltungsreform und weiterer Privatisierungen beschließt die Bürgerschaft (Landtag) die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses "Bürgerschaftliche Befugnisse bei Verwaltungsreform und Privatisierungen".

Der Ausschuss hat elf Mitglieder.

Der Ausschuss erarbeitet unter Beteiligung externer Fachleute bis zum 1. September 2001 Vorschläge, wie gesetzlich und durch andere rechtliche Maßnahmen und Verfahrensregelungen die Befugnisse der Bürgerschaft (Landtag) bei Einleitung, Beschlussfassung und Umsetzung von Organisationsänderungen sowie Privatisierungen von Aufgaben und Organisationen der öffentlichen Hand sowie bei der Geschäftstätigkeit der privatisierten Einrichtungen die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten der Bürgerschaft (Landtag) gesichert und gestaltet werden.

Mützelburg,
Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen