Außenweser als FFH-Gebiet anmelden - CDU fordert Rechtsbruch

Außenweser als FFH-Gebiet anmelden - CDU fordert Rechtsbruch

"In der Frage, ob die Außenweser als FFH-Gebiet bei der EU angemeldet wird oder nicht, gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Wenn bestimmte ökologische Kriterien erfüllt sind, muss laut europäischem Naturschutzrecht das betreffende Gebiet angemeldet werden. Das ist bei der Außenweser der Fall. Die niedersächsische Landesregierung begeht Rechtsbruch, wenn sie die Fläche nicht meldet. Das sollte auch Dieter Focke von der Bremer CDU Fraktion nach dem langjährigen Streit ums Hollerland wissen," erklärt die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Karin Mathes.

Als unverschämt bezeichnet die umweltpolitische Sprecherin der grünen Fraktion den CDU-Vorwurf, Minister Trittin gefährde Arbeitsplätze, wenn er korrekte FFH-Verfahren anmahne: "Umgekehrt wird ein Schuh draus. Über die von der CDU geforderte Außenweservertiefung kann ohne vorherige FFH-Anmeldung nicht entschieden werden. Nach der Anmeldung muss dann abgewogen werden, ob die Flussvertiefung alternativlos und ökologisch vertretbar ist. Bundesumweltminister Trittin hat ausdrücklich darauf hingewiesen, das bei einer rechtswidrigen Nicht-Anmeldung als FFH-Gebiet die Bundesregierung auf keinen Fall die Außenweservertiefung finanzieren dürfe. Angesichts dieser Faktenlage sollte Herr Focke seine Haltung überdenken."