Galgenfrist bis Ende März: Naturschutzgebiete müssen endlich nachgemeldet werden

Galgenfrist bis Ende März: Naturschutzgebiete müssen endlich nachgemeldet werden

Der Senat hat bis heute nicht, wie es die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verlangt, die Naturschutzgebiete wie zum Beispiel das Hollerland und das Außendeichgelände bei Weddewarden in Brüssel nachgemeldet. Bereits vor einem Jahr hatte die grüne Fraktion mit einem Bürgerschaftsantrag den Senat dazu aufgefordert. Passiert ist seitdem aber nichts. Die Große Koalition, vor allem die CDU, blockt. Die EU-Kommission droht mit der Kürzung europäischer Fördergelder, wenn der Senat nicht schnellstens handelt. Mittlerweile hat auch der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass wertvolle Naturschutzgebiete nachmeldet werden müssen. Brüssel hat dem Senat eine letzte Galgenfrist bis Ende März gegeben.

Karin Mathes, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, hat für die morgige Sitzung der Umweltdeputation einen Beschlussvorschlag (siehe Anlage) vorbereitet, der den Senat unverzüglich zum Handeln auffordert.

"Nun kommt es zum Schwur. Die Deputierten von SPD und CDU müssen diesem Beschluss eigentlich zustimmen, ansonsten unterstützen sie das rechtswidrige Handeln des Senats. Der umweltpolitische Sprecher der SPD, Joachim Schuster, hat bereits öffentlich geäußert, der Senat müsse seine bisherige Entscheidung überdenken", sagt Karin Mathes.