Handelskammer fordert Rechtsbruch

Handelskammer fordert Rechtsbruch

"Die Forderung der Handelskammer, das Hollerland nicht als FFH-Gebiet anzumelden, ist ein Aufruf zum Rechtsbruch", kommentiert die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Karin Mathes die jüngste Breitseite gegen das Naturschutzgebiet. Die umweltpolitische Sprecherin der grünen Fraktion weist darauf hin, dass die Anmeldung von schützenswerten Flächen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie keine Ermessensfrage sei: "Die Anmeldung erfolgt nach europaweit verbindlichen Kriterien. Nur wo besonders seltene Pflanzen und Tiere vorkommen, greift die FFH-Richtlinie." Im Hollerland ist dies der Fall: das Bundesamt für Naturschutz hat bereits im August 1998 die Anmeldung des Hollerlandes als FFH-Gebiet angemahnt. Bremen erwartet eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof, wenn ein so offensichtlich schützenswertes Gebiet aus politischen Gründen nicht angemeldet würde.

Karin Mathes wirft der Handelskammer vor, nicht nur unter umweltpolitischen Aspekten kurzsichtig zu handeln: "Neben dem Naturschutz sollen die FFH-Gebietsanmeldungen Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt vermeiden. Sollte die EU zu der Ansicht kommen, Bremen versuche in dieser Frage zu tricksen und Deutschland habe seine Vogelschutz- und FFH-Gebiete immer noch nicht vollständig gemeldet, sind die europäischen Gelder für die Strukturfonds akut gefährdet." Dies hatte die europäische Kommissarin für Regionalpolitik, Monika Wulf-Mathies, im Juni diesen Jahres schriftlich mitgeteilt.