Kita-Rechtsanspruch positiv gestalten

Kita-Rechtsanspruch positiv gestalten

Im Februar kommenden Jahres soll ein neues Kindergartengesetz in der Bürgerschaft verabschiedet werden. Unter anderem geht es darum, wie der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz umgesetzt wird. Offen ist die Frage, welchen Umfang das verbindliche Betreuungsangebot haben wird. Die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Maria Spieker fordert den Senat auf, eine sechsstündige Betreuung der Kinder inckusive Mittagessen zu garantieren: "In der großen Koalition ist die tägliche Betreuungsdauer umstritten. Mal ist von vier, mal von mehr Stunden die Rede. Mit einer Betreuung von 8 bis 12 Uhr wäre vielen Eltern nicht geholfen. Selbst eine Halbtagsstelle ist mit einem solch knappen Betreuungsangebot nicht zu vereinbaren."

Verärgert reagiert Maria Spieker in diesem Zusammenhang auf einen Brief des Amtes für Soziale Dienste, der Eltern über den Rechtsanspruch informieren soll: "Wie selbstverständlich geht die Behörde davon aus, daß der Rechtsanspruch lediglich für einen Halbtagsplatz (vier Stunden Betreuung ohne Mittagessen) gilt. Außerdem ist das Schreiben irreführend. Es wird der Eindruck erweckt, als sollten alle Dreijährigen erst zum Beginn des neuen Kitajahres im August 1999 angemeldet werden. Wer sein Kind früher anmelde, müsse mit Schwierigkeiten rechnen. Hier soll offenkundig abgeschreckt werden, obwohl der Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem Datum des dritten Geburtstages gilt. Ich hätte eine klare faire Information durch die Behörde gewünscht. Stattdessen bekommen die Eltern die Botschaft: Verschont uns so lange wie möglich mit der Anwesenheit eurer Kinder in den Kitas."