Soziales und Jugendpolitik

Zur Zukunft der Offenen Jugendarbeit (OJA) in Bremen

Jugendarbeit by ViewApart istock

Jugendarbeit by ViewApart istock

Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
in der Bremischen Bürgerschaft

Gesetzliche Grundlage

Die Offene Jugendarbeit ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe der Länder und Kommunen. Im achten Sozialgesetzbuch, §1, steht:
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
Jedoch regelt das Gesetz nicht eindeutig, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus §79 SGB VIII ergibt sich eine Verpflichtung zur Förderung der Jugendarbeit, jedoch ist vom Gesetzgeber keine genaue Höhe des finanziellen Umfangs festgelegt.

Zur Historie

Im Jahr 2000 wurde erstmalig das „Anpassungskonzept Kinder- und Jugendarbeit“ aufgestellt. Die ursprünglich vom rot-schwarzen Senat vereinbarte und später wieder revidierte Kürzungsquote von 25 Prozent für die Kinder- und Jugendförderung machte eine „Anpassung“ von Personal-, Raum- und Sachausstattung notwendig. Von 2001 bis 2005 sollten insgesamt 2,4 Millionen Mark eingespart werden. Seitdem wird in Bremen die Kinder- und Jugendförderung nach einem komplexen Verteilungssystem auf die Stadtteile verteilt.

Die Konkurrenz zwischen den Trägern und Stadtteilen um eine auskömmliche Finanzierung nahm aufgrund der knappen Ressourcenausstattung über die Jahre kontinuierlich zu. Im Juni 2013 beschloss daher der Jugendhilfeausschuss (JHA) die Erstellung des neuen „Rahmenkonzeptes Offene Jugendarbeit (OJA)“, unter breiter Beteiligung der Träger. Nach ausführlichen Beratungen im JHA und der Sozialdeputation wurde es schließlich im März 2015 in der Stadtbürgerschaft (Drs.18/665 S) beschlossen. Die finanzielle Ausgestaltung des Rahmenkonzepts musste im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2016/17 erfolgen.

Wir Grüne traten während der Haushaltsberatungen vehement für eine Erhöhung der OJA-Mittel ein. Das grüne Jugend- und Sozialressort hatte bereits – gegenüber den Haushaltsansätzen von 2014 und 2015 – eine Aufstockung der Mittel in Höhe von 260.000 EUR für 2016 und von weiteren 175.000 EUR für 2017 angemeldet. Die grüne Fraktion einigte sich mit dem Koalitionspartner zusätzlich auf eine weitere Erhöhung dieser Summen: zusätzlich 200.000 EUR für 2016 und weitere 400.000 EUR für 2017. Für das Jahr 2018 haben wir erneut eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 400.000 EUR und für 2019 plus weitere 80.000 EUR im Rahmen des so genannten Stufenplans in den Haushalt eingestellt. Unsere Idee, einen Topf für „stadtzentrale Mittel“ zu etablieren, fand bedauerlicherweise keine Zustimmung bei der SPD.

Das „Rahmenkonzept Offene Jugendarbeit“ legt – wie der Name es sagt – gemeinsame fachliche Standards fest, auf die sich die Träger verständigt haben. Diese sind z. B. Demokratieerziehung, Partizipationsbildung, Medienpädagogik, Angebotserweiterung für junge Flüchtlinge, Mobilitätsfähigkeit, gesunde Ernährung.Gleichzeitig ist im Rahmenkonzept vereinbart, die Jugendfreizeitheime, die im Zeitraum 2005-2007 alle privatisiert wurden, im Sinne der Jugendlichen wieder attraktiver zu gestalten, u.a. mit erweiterten Öffnungszeiten am Abend und am Wochenende sowie Ferienprogrammen. Zudem formuliert OJA erstmalig das Ziel, die Qualität der Angebote qualifiziert weiterzuentwickeln und etabliert die so genannten Qualitätsdialoge.

Aktuell zeigt die Praxis, dass trotz der jährlichen Erhöhung des Etats für die „Offene Jugendarbeit“ die Arbeit mit den Bremer Jugendlichen qualitativ und quantitativ Nachholbedarf hat. Dies ist nach wie vor eine Folge aus der jahrelangen Sparpolitik in diesem Bereich. Die Erhöhung des Etats floss in der Regel nur in die bisher nicht gezahlten Tarifsteigerungen der Löhne der Beschäftigten.

Gleichzeitig stieg die Anzahl an jugendlichen Einwohner*innen in Bremen deutlich an. Die Gruppe junger Menschen in unserer Stadt nahm allein zwischen den Jahren 2015 bis 2017 um 5.000 Personen zu und lag bei 139.000 Bremer*innen unter 25 Jahren. Das entspricht rund einem Viertel der gesamtstädtischen Bevölkerung. Hintergrund dieser Zunahme sind einerseits die steigenden Geburtenraten und andererseits der hohe Anteil an Kindern und Jugendlichen mit Fluchtbiografien. Insbesondere für die Gruppe der Zugewanderten stellt die „offene Jugendarbeit“ einen sehr wichtigen Baustein für die Integration dar. Das Ankommen in unserer Gesellschaft, angefangen vom Erlernen der Sprache bis hin zu der Herausforderung, die eigene Zukunft dauerhaft in Bremen zu gestalten, ist auf unterschiedlichste Art relevant für die „offene Jugendarbeit“. Viele Träger haben sich der neuen Zielgruppe gegenüber schnell geöffnet und mit qualitativ hochwertigen Angeboten auf ihre Lebenslagen reagiert. Einige andere Träger weisen hier noch Nachholbedarf auf. Da Integrationsverläufe sehr vielfältig verlaufen, ist es – und wird es auch in den nächsten Jahren sein – notwendig, auf diese dynamischen Prozesse stets neue Antworten zu finden. Die wechselnden Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit Fluchthintergrund werden daher auch in Zukunft maßgeblicher Bestandteil bei der Ausgestaltung der „Offenen Jugendarbeit“ sein.

GRÜNE AGENDA

Wir wollen die außerschulische Jugendarbeit stärken. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil für die Entwicklung der Heranwachsenden mit und ohne Migrations- oder Fluchthintergrund! „Offene Jugendarbeit“ kann, wenn sie gut gemacht wird, eine wichtige Ankerfunktion für Jugendliche haben. Eine Ankerfunktion, die Jugendliche zusammenbringt, ihnen die unterschiedlichsten Angebote je nach Bedarf als Unterstützung für den Alltag, für die Schule, für die Zukunft bieten kann. „Offene Jugendarbeit“ ist dafür da, Teilhabe zu ermöglichen, Jugendkultur zu (er-)leben, Strategien zu entwickeln, Demokratie zu erleben, und zwar in der heutigen Zeit, die immer dynamischer und vielfältiger wird.

Wir sehen den Innovationsbedarf in mehreren Bereichen:

  • Reaktion der „Offenen Jugendarbeit“ auf die rasch zunehmende soziale Spaltung auch der jüngeren Generation mit dem Ziel des sozialen Ausgleichs und der Verstärkung des sozialen Zusammenhalts
  • Einbeziehung von gesellschaftlichen Zukunftsfragen, mit denen sich Jugendliche beschäftigen, in die tägliche Arbeit
  • Anpassung der Konzepte an die flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen
  • Anpassung der Konzepte an die alles umfassende Digitalisierung des jugendlichen Lebens
  • Vermehrtes Aufgreifen von neueren Entwicklungen der Jugendkultur, wie Trendsportarten, E-Sports, verändertes Freizeitverhalten
  • Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden in neueren und neusten Entwicklungen von Jugendkultur

Deshalb muss

  • die „Offene Jugendarbeit “ qualitativ verbessert werden,
  • die „Offene Jugendarbeit “ finanziell besser ausgestatten werden.

Zur Umsetzung dieser Punkte soll die konkrete Arbeit in den Strukturen der OJA in Bremen umgestaltet werden:

1. In den Controllingausschüssen (CA) muss es zum Standard gehören, eine Debatte über die inhaltliche Ausgestaltung und Zielsetzung der Projekte zu führen. Gegenwärtig findet die Vergabe in der Regel an jene Träger statt, die einerseits selber Teil des CAs sind und anderseits dort seit Jahren ihre Projekte beantragen. Wir Grüne erwarten aber, dass eine inhaltliche Bewertung bei der Vergabe der Mittel Berücksichtigung findet. Dies kann aus unserer Sicht erreicht werden, indem

a.) mehr Beiratsmitglieder als Zuwendungsempfänger im CA vertreten sind und im Vorfeld vom Sozialressort zu den jugendpolitischen Leitlinien geschult werden,
b.) Vertreter*innen aus den Jugendbeiräten Teil des CAs sind (sofern es sie im Beiratsgebiet gibt) und
c.) die Träger gleichzeitig mit der Beantragung ihrer neuen Projekte auch die Tätigkeitsberichte aus der letzten Zuwendungsperiode vorlegen müssen. Diese müssen in den Entscheidungsprozess der CAs über die künftige Mittelvergabe einfließen.

Eine Vergabepraxis, die über die Jährlichkeit hinausgeht, schafft Sicherheit und Stabilität für die OJA. Von daher wollen wir prüfen lassen, unter welchen Umständen und Voraussetzungen eine Umstellung auf einen mehrjährigen Vergaberhythmus möglich wäre.

2. Das Rahmenkonzept OJA sieht erstmalig „Qualitätsdialoge“ vor. Ziel der stadtweiten Einführung der Qualitätsdialoge ist es, die Qualität der Angebote zu überprüfen und zu sichern. Diese kontinuierliche und systematische Qualitätsentwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen. Doch die Praxis zeigt, dass – trotz anderer Beschlusslage – die Durchführung nur sehr schleppend in Bewegung kommt. Neben den ausführlichen Stadtteilkonzepten benötigen wir keine weiteren Ausarbeitungen, die im Umfang Masterarbeiten gleichen. Wir Grüne wollen stattdessen ein Instrument, das zügig umgesetzt werden kann und zu knappen, präzisen Aussagen über die Qualität führt und den CAs zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich wollen wir mit Hilfe von Zielvereinbarungen zwischen den Zuwendungsempfängern und dem Ressort die Qualität der Angebote stärken. Insbesondere erwarten wir hier einen Schwerpunkt auf spezifischen Angeboten für Mädchen wie auch für Jungen sowie für queere Kinder und Jugendliche. Ein besonderes Augenmerk soll auch auf die Angebote für behinderte und nichtbehinderte Jugendliche unter dem Aspekt der inklusiven Jugendförderungsarbeit gerichtet werden.

3. Auch das Sozialressort sehen wir in der Verantwortung, einen maßgeblichen Beitrag zur Qualitätssicherung in der „Offenen Jugendarbeit“ zu leisten. Als Zuwendungsgeberin obliegt dem Sozialressort die Überprüfung der Verwendungsnachweise. Einerseits ist sicherzustellen, dass die Berichte fristgerecht vorliegen, und anderseits muss aus unserer Sicht auch die Überprüfung der Berichte erfolgen. Ziel muss es sein, nach der Lektüre des Berichts Handlungsempfehlungen für die zukünftige Förderung zu formulieren und in Zielvereinbarungen niederzuschreiben (siehe Punkt 2). Die Kontrolle und Auswertung der Verwendungsnachweise ist bisher ein unterschätztes Gut.

4. Im Rahmen der Privatisierung der Freizis wurden sehr unterschiedliche Rahmenverträge mit den Trägern geschlossen. In vielen sieht die Regelung vor, dass die Träger die Instandhaltung der Gebäude aus ihrem Etat für die Jugendarbeit selber erbringen müssen. Diesen Umstand halten wir für nicht zielführend. Wir wollen deshalb eine grundsätzliche Umstellung: Anstatt von Instandhaltungsaufwand sehen wir die Zukunft in Mietpreiszahlungen, so wie es die Richtlinien vorsehen, die der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen hat.   

OJA finanziell stärken

5. Die OJA-Mittel für die Zielgruppe der geflüchteten Jugendlichen aus dem Integrationsbudget müssen auch über das Jahr 2019 für die Gruppe der Heranwachsenden erhalten bleiben! Wir wollen die 200.000 EUR auf das Gesamtbudget aufschlagen und dem Verteilungsschlüssel gemäß auf alle Stadtteile verteilen. Denn dort finden in der Praxis die gemeinsamen Angebote für Jugendliche mit und ohne Fluchthintergrund statt.

6. Wir greifen unsere Forderung von 2016 wieder auf und setzen uns zum Ziel, ein zusätzliches Budget für „Stadtzentrale Angebote“ der „Offenen Jugendarbeit“ zu etablieren. Bremenweit zeigt sich deutlich, dass einige Angebote von überregionaler Anziehungskraft sind, so dass sie von Jugendlichen aus dem gesamten Stadtgebiet wahrgenommen werden. Das heißt, die stadtteilbezogenen CAs können die Aufwendungen nicht alleine stemmen. Dies sind nach heutiger Sicht unter anderem zum Beispiel die Angebote des Sportgartens in der Pauliner Marsch, im Überseepark und im Postamt 5, die Gewitterziegen, der Fun Park Obervieland, die Zirkusschule Jokes, die Boxzeile Huchting und sicher auch noch einige wenige andere, die stadtweit unterwegs sind. Die vermeintliche Erfassung im Rahmen des JHAs von 2016 war völlig ungeeignet, da plötzlich (fast) alle Träger eine stadtteilübergreifende Bedeutung ihrer Angebote sahen. Wir Grüne fordern daher neben der Einführung des Budgets für „Stadtzentrale Angebote“ einen zusätzlichen „Controllingausschuss stadtzentral“, dessen Mitglieder durch den JHA benannt werden. Für die anstehende Debatte, welche Angebote zukünftig als stadtzentral gelten sollen, fordern wir klare Kriterien. Diese könnten z. B. vorsehen, dass ein „ stadtzentrales Angebote“ nur einmalig in Bremen sein darf oder mindestens ein Anteil von 40 Prozent der Jugendlichen, die das Angebot nutzen, aus anderen Stadtteilen kommen muss, um unter das Kriterium „stadtzentral“ zu fallen. Im Anschluss an die Definierung, welche Projekte durch das neue Budget „Stadtzentrale Angebote“ finanziert werden, muss ebenfalls festgelegt werden, in welcher Höhe die freiwerdenden Mittel des Stadtteils dort verbleiben bzw. in welcher Höhe sie in das Budget „Stadtzentral“ einfließen. Damit wird eine Besserstellung der Innenstadtteile gegenüber den Stadtteilen, die kein stadtzentrales  Angebot aufweisen, vermieden.

7. Zusätzlich wollen wir das Thema „Innovation“ in den Bereichen „Schule, Sport und Jugendhilfe“ stärken und eine enge Zusammenarbeit initiieren. Der ganztägige Schultag soll durch innovative Maßnahmen, die an den Lebenslagen der Schüler*innen ansetzen, von Jugendhilfeträgern oder Sportvereinen während und nach der Schulzeit ergänzt werden. Deshalb wollen wir Grüne einen neuen „Innovationstopf Schule/Sport/Jugend-hilfe“ ins Leben rufen. Aus diesem Budget sollen neue Konzepte entwickelt werden und ihre finanzielle Umsetzung finden. Ziel ist es, entweder

  •  zusätzliche kreative, musische oder sportliche Angebote oder
  • Angebote, die sich mit inhaltlichen Fragestellungen wie Sexualität, Konflikte, Gewalt, Demokratie, Religion etc. auseinandersetzen, in die Bremer Schulen zu integrieren.

Die engere Zusammenarbeit mit der Schule liegt oftmals aufgrund der unmittelbaren Nähe zu außerschulischen Einrichtungen auf der Hand. Außerdem bietet eine engere Verzahnung von Schule/Sport/Jugendhilfe für Schüler*innen die Chance, zusätzliche, aber nicht-schulische Ansprechpartner*innen in schwierigen Lebensphasen zu haben.

Mit dem neuen „Innovationstopf Schule/Sport/Jugendhilfe“ wollen wir die Schnittstellen zwischen Schule, Sportvereinen und Jugendhilfe intensivieren. Der Innovationstopf soll ab 2020 mit zehn Projekten à 10.000 EUR an den Start gehen.

8. Durch die Aufteilung der Senatsressorts Anfang der 19. Legislaturperiode in Soziales/Jugend und Kinder/Bildung ergibt sich eine neue Arbeitsteilung zwischen den Ressorts und Förderlinien. Die aktuelle Richtlinie zur Förderung stadtteilbezogener Kinder- und Jugendarbeit aus dem Hause Soziales und Jugend sieht als Zielgruppe Kinder ab zehn Jahren vor. Angebote, die sich an jüngere Kinder richten, werden also in der Regel nicht über OJA finanziert. Hier sehen wir noch dringenden Klärungsbedarf. Wir wollen verhindern, dass offene Angebote für unter 10-jährige Kinder, die nicht aus Kitas heraus angeboten werden, unter den Tisch fallen. Wir werben stattdessen für klare und transparente Zuständigkeiten für die jeweiligen Altersgruppen und die Ausstattung mit jeweiligen spezifischen Fördermitteln.

Das liebe Geld…

Diese Maßnahmen gibt es nicht zum Nulltarif, das ist uns bewusst. Auch wenn wir einen Fokus auf die Qualität legen, so müssen wir auch das finanzielle Engagement der Stadt verstärken. Schnelle finanzielle Zuwendungen in diesem Jahr machen keinen Sinn und konterkarieren unseren qualitativen Ansatz. Die Beschlüsse für 2019 durch Controllingausschüsse und Stadtteilbeiräte sind zumeist erfolgt und nahezu alle Träger haben ihre Jahresplanung abgeschlossen. Gerade diese Phase gibt uns nun die Zeit, die konkreten Bedarfe zu ermitteln und mit den Verantwortlichen in das Gespräch und die Diskussion zu kommen. Wir kalkulieren mit 200.000 EUR jährlich, wie unter Punkt 5 dargestellt, für die Gesamtheit der Stadtteile, wollen noch einmal 100.000 EUR jährlich für den Bereich der Kooperation von Schulen, Sportvereinen und Jugendeinrichtungen, den sogenannten „Innovationstopf“ zur Verfügung stellen. Über die Höhe des stadtzentralen Topfes können wir verlässlich noch keine Aussage treffen, kalkulieren aber auch hier mit 200.000 EUR. Dank grüner Regierungsbeteiligung und Verhandlungsgeschick ist es gelungen, dass unser Gemeinwesen wieder finanzielle Spielräume hat. Diese Spielräume wollen wir in den Haushaltsberatungen 2020 und 2021 auf der einen Seite für die notwendigen Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Schulen, Verkehrsinfrastruktur und Sporthallen nutzen, auf der anderen Seite aber auch das Zusammenleben in den Quartieren stärker unterstützen. Da ist die Offene Jugendarbeit ein fester und wesentlicher Bestandteil. Das werden wir in den Haushaltsberatungen deutlich machen.  

Fazit:

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. In sie wollen wir investieren. Wir brauchen ein verlässliches Finanzvolumen. Mehr junge Menschen mit den vielfältigsten Bedarfen, diversen kulturellen Hintergründen benötigen eine Bremer Jugendförderung, die „ankommt“. Wir wollen junge Menschen fördern, ihre Bedürfnisse und Interessenslagen berücksichtigen, sie beteiligen und ihre Äußerungen und Hoffnungen ernst nehmen. Wir sehen das als präventive Aufgabe, um der Spaltung der Gesellschaft entschieden entgegenzutreten!

Bremen, 15. Februar 2019